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Debatte neu entfacht: CSU fordert Länderhoheit bei der Erbschaftssteuer | ABC-Z

CSU-Chef Markus Söder schlägt zurück: Auf die lauten Überlegungen von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) über eine stärkere steuerliche Belastung der Reichen, kramte der bayerische Ministerpräsident einen CSU-Steuervorschlag hervor, den die SPD ebenso wenig schätzt wie die Union sozialdemokratische Steuererhöhungswünsche:

Die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Form soll fallen. Jedes Bundesland soll seine eigene Erbschaftsteuer festsetzen dürfen.

Dieser CSU-Vorschlag kommt öfters auf

Die Idee ist alles andere als neu und wird von der CSU immer wieder ins Feld geführt. Der bayerische Koalitionspartner Freie Wähler geht noch einen Schritt weiter und fordert die komplette Streichung der Erbschaftsteuer und führt dafür das Beispiel Österreich ins Feld.

Dort wurde die Erbschaftsteuer tatsächlich 2008 abgeschafft, die Erben müssen aber eine – deutlich niedrigere – Grunderwerbsteuer entrichten, die sich nach dem Wert einer ererbten Immobilie richtet.

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger fordert: “Weg mit diesem Unsinn”

“Der richtige Satz für die Erbschaftsteuer wäre null”, bekräftigte Hubert Aiwanger dieser Tage: “Wir beschäftigen hier ohne Not nur Steuerberater und haben am Ende wegen weniger Milliarden Euro eine massive Verunsicherung all derer, die ein Mietshaus bauen wollen oder die eine Firma vererben wollen”, sagte der Wirtschaftsminister der “Welt”.

Er forderte: “Erbschaftsteuer total abschaffen, nicht nur irgendwo ein bisschen halbieren und reformieren. Weg mit diesem Unsinn.”

In Deutschland kommt die Erbschaftsteuer ausschließlich den Ländern zugute. Wer also sollte etwas dagegen haben, wenn ein Land wie Bayern die Steuer radikal reduziert – etwa um die Hälfte, wie Ministerpräsident Söder ankündigte?

Bayern als Erbschaftssteueroase?

Andere Länder, die aus fiskalischen wie auch ideologischen Gründen an der hohen Erbschaftsteuer festhalten wollen oder müssen, würden freilich eine Flucht der Wohlhabenden in eine Erbschaftsteueroase Bayern gar nicht gerne sehen.

Ihr Bedürfnis, den vermeintlich reichen Bayern zu helfen, hält sich parteiübergreifend in engen Grenzen. Bei SPD und Grünen sowieso. “Das Letzte, was dieses Land jetzt braucht, ist ein Steuer-Dumping zwischen den Bundesländern, was die ohnehin schon kaputte Erbschaftsteuer angeht”, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf der “Bild”-Zeitung.

Wenn Söder etwas Sinnvolles tun wollte, sollte er die eigentlichen Baustellen bei der Erbschaftsteuer anpacken, sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, Tim Pargent.

CSU hat vor wenigen Jahren bereits in Karlsruhe geklagt

Mittlere Erbschaften würden tatsächlich stark besteuert, während “horrende Firmenerbschaften” oft steuerfrei bleiben. Hier besteht Handlungsbedarf. “An wirklicher Gerechtigkeit ist Söder aber nicht interessiert”, so der Grünen-Politiker. Stattdessen wolle der CSU-Chef “nur die Reichsten der Reichen weiter entlasten”.

2023 hat der CSU-geführte Freistaat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das geltende System der Erbschaftsteuer eingereicht. “Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat”, begründete damals Finanzminister Albert Füracker den Gang nach Karlsruhe:

“Kinder müssen das Haus ihrer Eltern erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt. Von den Wertsteigerungen kann sich die Familie, die diese Grundstücke in Besitz halten möchte, nichts kaufen. Sie wirken sich aber unmittelbar auf die Höhe der erbschaftsteuerlichen Belastung aus. Fehlt das Geld für die Erbschaftsteuer, muss zur Zahlung der Steuer verkauft werden.”

Albert Füracker befürwortet stärkere “Regionalisierung”

Die Klage Bayerns, so Füracker, ziele “auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ab; konkret streben wir geringere Steuersätze und höhere persönliche Freibeträge an”.

Eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer wie deren Regionalisierung würde nach Ansicht vieler Juristen eine Verfassungsänderung erfordern.

Die Chancen, eine solche mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat durchzusetzen, sind aber derzeit gleich null, zumal auch im Bundestag eine grundgesetzändernde Mehrheit zustande kommen müsste. Ebenso einfache Mehrheiten unter den Ländern erscheinen kaum erreichbar, wie die festgefahrenen Bemühungen um eine Änderung des Länderfinanzausgleichs zeigen.

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