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Deal in der Pandemie: Spahn-Ministerium zahlte Millionen für nicht gelieferte Beatmungsgeräte | ABC-Z


Deal in der Pandemie

Spahn-Ministerium zahlte Millionen für nicht gelieferte Beatmungsgeräte

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Erneut wirft ein Millionen-Geschäft während der Corona-Pandemie Fragen auf. Das Gesundheitsministerium ordert Beatmungsgerät, die es dann nicht braucht. Der Deal wird umgewandelt in eine Bestelloption. Diese wird nie gezogen, gezahlt wird dennoch. Ex-Minister Spahn gibt sich weitgehend ahnungslos.

In der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn dem Medizintechnik-Hersteller Drägerwerk AG 90 Millionen Euro für Beatmungsgeräte bezahlt, die nie ausgeliefert worden sind.

Wie aus Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hervorgeht, hatte die Regierung im Frühjahr 2020 bei dem Lübecker Unternehmen 10.000 Beatmungsgeräte bestellt, das Auftragsvolumen aber bereits wenige Monate später reduziert, weil die Pandemie milder als befürchtet verlief. Seinerzeit hatte das Gesundheitsministerium betont, für die Reduzierung „keine finanziellen oder anderweitigen Zusagen oder Vertragsstrafen“ geleistet zu haben.

Laut RND-Informationen ist das nur die halbe Wahrheit, denn die Regierung wandelte den Auftrag an Dräger in eine Option um, die ihr das Recht einräumte, ein Jahr lang Beatmungsgeräte im Wert von 200 Millionen Euro beziehen zu können. Dafür wurde eine ungewöhnlich hohe Optionsprämie von 90 Millionen Euro überwiesen, die mit möglichen Bestellungen verrechnet worden wäre. Diese Bestellungen aber sind nie erfolgt, die 90 Millionen Euro sind nach RND-Informationen nahezu vollständig in den Gewinn der Lübecker Familienfirma gewandert.

Weder die Drägerwerk AG noch das Gesundheitsministerium wollten sich zu den Details äußeren und verwiesen auf Vertraulichkeitsvereinbarungen. Jens Spahn teilte auf Anfrage mit, dass man die ursprüngliche Auftragsmenge „einvernehmlich und mit entsprechenden Kosteneinsparungen“ reduziert habe“, er zu weiteren Details aber keine Angaben machen könne, da ihm seit Amtsübergabe der Aktenzugang fehle.

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