Gesundheit

Dauerkranke Lehrerin im Ruhrgebiet: Feller sieht kein systemisches Problem |ABC-Z

Nach Bekanntwerden des Falls einer fast 16 Jahre lang krankgeschriebenen Lehrerin sieht die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU) kein systemisches Problem. Vielmehr handele es sich um ein „gravierendes Fehlverhalten innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf“, teilte Feller dem WDR auf Anfrage mit. Die Bezirksregierung sei jetzt gefordert, den Fall lückenlos aufzuklären. „Sie hat die Ermittlungen aufgenommen mit dem Ziel, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das ist der richtige Schritt.“

Der Fall der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet war in der vergangenen Woche durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW bekanntgeworden. Dieses hatte geurteilt, dass das Land als Dienstherr auch nach langer Krankheit noch eine amtsärztliche Untersuchung der Lehrerin anordnen darf. Das hatte als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.

Die Beamtin hatte dagegen geklagt und argumentiert, eine solche Anordnung sei nach 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit unverständlich. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle.

Untätigkeit in dem Fall für Gericht nicht nachvollziehbar

All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz. Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar, heißt es in dem nicht anfechtbaren Beschluss vom 12. August, der erst jetzt bekannt wurde und in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar ist.

Die Untersuchung sei aber dennoch gerechtfertigt, entschied der 6. Senat des OVG. Die Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zum Wohle der Allgemeinheit werde so auch sichergestellt, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.

Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.

Feller erklärte auf WDR-Anfrage, der Fall sei „nicht akzeptabel und in seiner Dimension nicht nachvollziehbar“. Als Folge habe das Schulministerium bei allen Bezirksregierungen abgefragt, „wie Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit bearbeitet und kontrolliert“ würden.

„Die Rückmeldungen zeigen ganz klar: Es gibt etablierte Verfahren mit Regeln und Kontrolle“, erklärte Feller. „Die bisherigen Rückmeldungen zeigen, dass die bestehenden Strukturen grundsätzlich funktionieren. Nach aktuellem Stand gibt es keine Hinweise auf ein systemisches Problem.“

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