Wirtschaft

Das Verfassungsgericht wird Merz nicht stoppen | ABC-Z

Der Bundestag kann alles beschließen, solange sich der neue nicht konstituiert hat. Im Rahmen der Verfassung natürlich. Insofern ist es kein Problem, wenn sich nun die nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat findet, um die Finanzverfassung zu ändern – bevor AfD und Linke nach dem Zusammentreten des neuen Parlaments womöglich von ihrer Sperrminorität Gebrauch machen können.

Die Befugnis, mehr Schulden aufzunehmen, ist keineswegs untersagt. Denn die derzeitige Schuldenbremse gehört ja nicht zum änderungsfesten Ewigkeitskern des Grundgesetzes: Sie kann abgeschafft, geändert, durch „Sondervermögen“ oder andere Schöpfungen ergänzt werden.

Die Verfassungsrichter sind keine Oberlehrer

Allenfalls kann man eine gewisse Widersprüchlichkeit feststellen, wenn eine Grundregel durch weitere offene Töpfe bis zur Unkenntlichkeit entstellt würde. Aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht Oberlehrer über eine strenge Folgerichtigkeit einer offenen, lebenden Verfassung. Es wird dem verfassungsändernden Gesetzgeber hier und noch dazu in dieser Lage nicht in den Arm fallen.

Der Gesetzgeber, also Schwarz-Rot in Bund und Ländern samt bitter nötigen Hilfstruppen, sollte freilich ein eigenes Interesse an einer überzeugenden, nachhaltigen Lösung haben. So geht es darum, künftige Gesetzgeber nicht zu strangulieren. Und vor allem: die richtigen Entscheidungen mit den erforderlichen Mitteln zu treffen. Neue Schulden und frisches Geld allein halten keinen Gegner auf.

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