Das dürfen Sie in der eigenen Garage nicht lagern | ABC-Z
Kommen wir vom Auto zur Garage. Hausbesitzer nutzen Garagen zunehmend als Lagerräume. Das scheint erst einmal ihr gutes Recht. Ein genauerer Blick zeigt aber: So einfach ist es nicht. Eine ganz wesentliche rechtliche Grundlage ist die Stellplatzsatzung, die in vielen Kommunen regelt, wie viele Abstellmöglichkeiten für eine Wohneinheit vorgehalten werden müssen. Das soll gewährleisten, dass Autos der Hausbesitzer und Mieter nicht am Straßenrand, sondern auf den Grundstücken oder in den Garagen geparkt werden und somit den weiteren ruhenden Verkehr nicht beeinträchtigen. Indes: Die Rechtslage sieht keine Nutzungspflicht vor. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) verweist auf Nachfrage darauf, dass man sein Auto abstellen könne, wo man möchte. „Nur weil man eine Garage besitzt oder gemietet hat, ist man nicht verpflichtet, sie auch zu benutzen“, teilt der ADAC mit. Der ADAC warnt aber auch davor, die nicht genutzte Garage als Lagerraum zu nutzen. „Im Zweifel verstößt man gegen gesetzliche Vorschriften, die Garagenordnung oder den Mietvertrag“, so der Automobilclub. In unserem Stück erfahren Sie noch mehr.
Der Index MSCI Emerging Markets ist ein Index, den viele Anleger als Grundlage für ETF nutzen, mit denen sie von den Börsen der Schwellenländer profitieren wollen. Technisch betrachtet bildet das Barometer zwar die Wertentwicklung von insgesamt rund 1300 Aktiengesellschaften aus 24 Schwellenländern nach. Aber das wichtigste Land im Index ist mit einem Anteil von 28 Prozent China. Die jüngsten Zugewinne dort haben darum auch dem MSCI Emerging Markets einen ansehnlichen Zugewinn beschert. In Euro gerechnet notierte er jüngst sogar auf einem Rekordhoch.
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Ihr
Carsten Knop
Herausgeber
Frankfurter Allgemeine Zeitung