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Das ändert sich im neuen Jahr: Mehr Mindestlohn, mehr Obst in der Marmelade | ABC-Z

Mindestlohn

Geringverdiener können sich über die Anhebung des Mindestlohns freuen. Die Lohnuntergrenze wird zum 1. Januar von 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehoben. 2027 steigt er dann auf 14,60 Euro.

Minijob

Statt bisher 556 Euro monatlich dürfen Mi­ni­job­be­r:in­nen ab dem kommenden Jahr 603 Euro mit einem Minijob verdienen. Da die Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt ist, steigt sie wie dieser 2027 noch einmal auf 633 Euro an.

Sozialversicherungsbeiträge

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Erste große Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag zum Jahresbeginn. Der allgemeine Beitragssatz bleibt mit 14,6 Prozent stabil.

Gutverdienende müssen für die Kranken- und Pflegeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Grund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. In der Krankenversicherung steigt sie von 66.150 Euro auf 69.750 Euro. Bis zu diesem Bruttolohn müssen Versicherte künftig Beiträge entrichten. Unter dem Strich kostet das Gutverdienende mehrere hundert Euro zusätzlich. Die Bemessungsgrenze wird auch in der Rentenversicherung angehoben. Hier müssen Versicherte künftig bis zum einem Bruttolohn von 101.400 Euro Beiträge abführen.

Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Erst ab diesem zu versteuernden Einkommen werden Steuern fällig. Die Aktivrente beschert angestellt tätigen Rent­ne­r:in­nen jenseits der Regelaltersgrenze zudem einen Freibetrag von 2.000 Euro im Monat. Zusammen mit dem Grundfreibetrag können sie dann 36.348 Euro steuerfrei verdienen.

Familien

Im neuen Jahr gibt es mehr Kindergeld. Die Anhebung um vier Euro auf insgesamt 259 Euro bleibt überschaubar. Gut verdienende Familien profitieren aber zusätzlich von einer Anhebung der Kinderfreibeträge auf 3.414 Euro für jedes Elternteil oder den doppelten Betrag bei einer gemeinsamen Veranlagung.

Betreuung

Die Schü­le­r:in­nen in Grundschulen haben ab dem kommenden August ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung. Das Angebot müssen Eltern aber nicht annehmen. Eine Pflicht dazu besteht weiterhin nicht.

Pendler

Beschäftigte können für Fahrten zur Arbeitsstelle mehr als bisher von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale beträgt schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Bisher gewährt der Fiskus für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Die Pauschale können nicht nur Autofahrer:innen, sondern auch Rad­fah­re­r:in­nen und Fuß­gän­ge­r:in­nen geltend machen.

Gesündere Lebensmittel

Mehr Frucht, weniger Zucker – so wird es künftig bei Konfitüren sein. Der vorgeschriebene Mindestanteil an Obst erhöht sich von 35 auf 45 Prozent. Die Gütekonfitüren mit dem Label „extra“ müssen wenigstens zur Hälfte aus Früchten bestehen. Weniger Zucker soll es auch in Fruchtsäften geben, wie die Stiftung Warentest erklärt. Danach werden gleich drei neue Kategorien eingeführt, wie die Verbraucherschützer unter www.test.de die etwas komplizierte Regelung erläutern. Bei Honig solle es mehr Transparenz geben. Künftig muss das Herkunftsland auf dem Etikett angegeben werden. Bei mehreren Ländern sind alle zu nennen. „Das Ganze ist auch als Maßnahme gegen ‚Panscherei‘ zu sehen“, stellen die Warentester fest.

Preiswerter essen gehen?

Die Gastronomie wird durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent entlastet. Bei Getränken bleibt es beim höheren Satz. Ob Essengehen damit günstiger wird, ist angesichts der stark gestiegenen Kosten der Restaurants eher zweifelhaft.

Deutschlandticket

Das Abo für den bundesweiten Nahverkehr wird teurer und kostet ab Januar 63 Euro, 5 Euro mehr als bisher.

Kredite

Spät im kommenden Jahr tritt eine Reform der Verbraucherkreditrichtlinie der EU in Kraft. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. „Sie sollen Ver­brau­che­r:in­nen vor Überschuldung schützen, indem die Vorgaben bei der Kreditvergabe strenger werden“, stellen die Experten fest. Damit wird es strengere Prüfungen der Kreditwürdigkeit geben, die auch schon bei geringen Beträgen durchgeführt werden muss. Dadurch werden auch Käufe erfasst, bei denen die Bezahlung der Ware erst zu einem späteren Zeitpunkt geleistet wird. Diese Buy-now-pay-later-Angebote gelten als eine Schuldenfalle, besonders für junge Leute.

Widerrufsrecht

Ab kommenden Juni wird es erleichtert, im Internet abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anbieter müssen dann einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton auf ihren Webseiten einrichten. „Wer schnell und unkompliziert einen Vertrag im Internet abschließen kann, soll ihn genauso leicht widerrufen können“, sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW.

Überblick

Es gibt noch viele weitere Neuerungen. Unter der Webadresse www.verbraucherzentrale.nrw/2026 findet sich ein umfassender Blick auf die Änderungen.

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