Dänische EU-Ratspräsidentschaft will Einigung erzielen | ABC-Z

Die neue dänische EU-Ratspräsidentschaft sieht in Fortschritten bei der Verabschiedung des EU-Gesetzesvorschlags zu Maßen und Gewichten von Lkw eine ihrer Top-Prioritäten bezogen auf die Verkehrspolitik. Ziel sei es, eine Einigung unter den EU-Mitgliedstaaten zu erzielen, schreiben die Dänen in dem Programm für ihre Präsidentschaft. In dem Gesetzesentwurf schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, dass Lang-Lkw im Regelverkehr und ohne Ausnahmegenehmigungen Grenzen zwischen zwei Ländern überfahren dürfen, in denen Lang-Lkw zugelassen sind.
Die EU-Kommission hatte diesen Vorschlag bereits vor knapp zwei Jahren präsentiert. Das Europaparlament hatte noch vor den Europawahlen im Frühjahr vergangenen Jahres seine Position zu den Vorschlägen festgelegt. Im EU-Rat, dem Gremium der EU-Mitgliedsländer, kommt das Gesetz bislang nicht voran, weil die Mitglieder zu unterschiedliche Meinungen zu den Vorschlägen haben. Die polnische Ratspräsidentschaft hatte in den ersten sechs Monaten des Jahres deshalb darauf verzichtet, das Thema aktiv voranzutreiben.
Das soll sich mit den Dänen jetzt ändern. Dabei geht es bei den neuen Regeln für Maße und Gewichte auch um Vorschläge, mit denen der Straßengüterverkehr umweltfreundlicher gestaltet werden kann. Diese Stoßrichtung möchten die Dänen auch in anderen EU-Projekten für den Straßengüterverkehr weiter verfolgen. Deshalb will Dänemark ebenfalls darauf drängen, dass die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament eine Einigung für die Berechnung der Treibhausgase im Straßengüterverkehr erzielen. Den von der EU-Kommission für die zweite Jahreshälfte angekündigten Investment-Plan für einen nachhaltigen Verkehr möchten die Dänen direkt aufgreifen und mit den Mitgliedsländern diskutieren.
Daneben wollen die Dänen noch die jüngst veröffentlichen Vorschläge der EU-Kommission zu Neuerungen bei technischen Fahrzeugkontrollen sowie der Straßenverkehrssicherheit prioritär unter ihrer Präsidentschaft mit den Mitgliedsländern bearbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Nicht-EU-Staaten Ukraine und Moldau soll weiter aufrecht erhalten und wenn möglich ausgeweitet und intensiviert werden.