Dachau: Trunkenheitsfahrt mit motorisiertem Krankenfahrstuhl – Dachau | ABC-Z

Im korrekten Beamtendeutsch heißt ein Elektromobil für gehbehinderte Menschen „motorisierter Krankenfahrstuhl“. Man assoziiert Geruhsamkeit und Besonnenheit mit einem solchen Fahrzeug und seinen Benutzern – und keine Born-to-be-wild-Attitüde. Die Dachauer Polizei meldet nun jedoch, dass sie am Sonntagnachmittag einen massiv betrunkenen Krankenfahrstuhl-Fahrer aus dem Verkehr ziehen musste. Der 60-jährige Mann aus Altomünster war auf der Kreisstraße DAH 2 zwischen Odelzhausen und Hohenzell aufgefallen. Er war mit knapp zwei Promille unterwegs.
„Da der Krankenfahrstuhl aufgrund seiner technischen Leistungsdaten rechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist“, so die Polizei, „gelten die gleichen Promillegrenzen wie beispielsweise für die Fahrt mit einem Pkw.“ Dementsprechend wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Einen Führerschein konnte die Polizeibeamten ihm nicht abnehmen – der wurde ihm schon vor Längerem entzogen.