Cum-ex-Prozess in Frankfurt: Leerverkäufer auf Anklagebank | ABC-Z

Vor einer Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat am Donnerstag ein weiterer Prozess wegen illegaler Cum-ex-Geschäfte begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft zwei Männern aus Frankfurt und Neu-Isenburg vor, zwischen Januar 2008 und April 2010 über eine Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar als sogenannte Leerverkäufer an den Aktienkreisgeschäften beteiligt gewesen zu sein.
Die Angeklagten sollen dabei in einer „bandenähnlichen Struktur“ mit weiteren Mittätern in Absprache gehandelt haben. Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung durch die zweite Strafkammer droht den 59 und 62 Jahre alten Männern eine Haftstrafe. Der Schaden soll sich auf rund 45 Millionen Euro belaufen.
Wichtiger Teil der Cum-ex-Maschine
Laut Ermittlern übernahmen die beiden Angeklagten als Leerverkäufer eine wichtige Funktion in den Cum-ex-Handelsketten, indem sie Aktien von Dax-Unternehmen rund um den Dividendenstichtag weiterreichten, ohne dass ihnen die Wertpapiere überhaupt gehörten. Mit diesen komplexen Aktienkreisgeschäften, die man wie in diesem Fall über eine Gesellschaft im Ausland abwickelte, wurden später deutsche Finanzämter beim Antrag auf Rückerstattung einer nur einmal anrechenbaren Kapitalertragssteuer getäuscht.
Wie die Strafverfolger bei Erhebung der Anklage im Dezember 2024 mitgeteilt hatten, handelt es sich bei den weiteren Beteiligten um einen schon verurteilten Geschäftsführer eines Bankinstituts in Frankfurt. Damit schließt das Strafverfahren an den Cum-ex-Ermittlungskomplex rund um die Benelux-Bank Fortis an.
In diesem hatte das Landgericht im Jahr 2023 gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fortis GSLA Holding verhandelt, einer deutschen Tochtergesellschaft der damaligen Fortis mit Sitz in Frankfurt. Der ehemalige Fortis-Banker war im November 2023 wegen schwerer Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Streit um Beute
Die Richter der zwölften Strafkammer sahen es damals als erwiesen an, dass er zwischen 2008 und 2010 federführend ein Cum-ex-Leerverkaufsmodell initiierte und in zwei Fällen falsche Steuerbescheinigungen erwirkt hatte. Später wickelte der Geschäftsführer die Handelsgeschäfte über einen eigens dafür gegründeten Hedgefonds in Gibraltar ab. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, gestritten wird weiter darüber, wie viel seiner Gewinne der einstige Fortis-Banker zurückzahlen muss.
Sein Strafverfahren wurde auch in der niederländischen Wirtschaftspresse mit Interesse verfolgt. Fortis geriet in der Finanzkrise in Schieflage und musste zerschlagen werden, Teile des Konzerns übernahm damals die niederländische Großbank ABN Amro .
Der Betrug zulasten des Fiskus in den Jahren zwischen 2006 und 2011 hatte industrielle Ausmaße. Neben Fonds waren auch Landesbanken wie die ehemalige West LB und die HSH Nordbank sowie Institute wie M.M. Warburg, Deka, Deutsche Bank oder Commerzbank an den Geschäften beteiligt. Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel geht in seinen Berechnungen von einem Mindestschaden von 7,2 Milliarden Euro für den deutschen Fiskus aus.





















