“Compact”: Bundesverwaltungsgericht hebt “Compact”-Verbot vorläufig auf | ABC-Z
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact durch das Bundesinnenministerium im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren.
Compact hat damit einen Teilerfolg mit seiner Klage gegen das Verbot erzielt. Das Gericht deutete an, dass Fragen der Verhältnismäßigkeit bei seiner Entscheidung eine besondere Rolle spielen. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf das Magazin damit seine Arbeit offenbar unter bestimmten Auflagen wieder aufnehmen. Das Gericht argumentierte in diesem Zusammenhang mit der Meinungs- und Pressefreiheit.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als
rechtsextremistisch eingestufte Magazin Mitte Juli verboten. Sie
begründete den Schritt damit, dass Compact ein “zentrales
Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” sei und sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung richte. Es habe “auf unsägliche Weise gegen
Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen
unsere parlamentarische Demokratie” gehetzt, sagte Faeser damals.
Gericht entschied im Eilverfahren
Compact klagte gegen die Entscheidung des Ministeriums und reichte einen Eilantrag
gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots ein. Das
Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen
Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt
entschieden.
Dabei prüft das Gericht die Erfolgsaussichten
der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht nun mit. Es
könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den
Verbotsgrund erfülle.
Verhältnismäßigkeit steht infrage
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar “Anhaltspunkte
insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde” erkennen. Auch lasse sich
aus vielen Beiträgen “eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren
Verfassungsgrundsätzen” herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles
derart prägend sei, dass das Compact-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.
Das Gericht beanstandete dabei nicht, dass das Bundesinnenministerium sein
Verbot auf das Vereinsrecht gestützt hat. Es gebe “keine Zweifel
daran”, dass es sich bei der hinter dem Magazin stehenden GmbH um einen
Verein handelt, der für die Inhalte des Magazins rechtlich verantwortlich ist. Ob
das Ministerium sein Verbot auf das Vereinsrecht stützen kann, hatten nach dem Verbot
manche Rechtsexperten angezweifelt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact durch das Bundesinnenministerium im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren.
Compact hat damit einen Teilerfolg mit seiner Klage gegen das Verbot erzielt. Das Gericht deutete an, dass Fragen der Verhältnismäßigkeit bei seiner Entscheidung eine besondere Rolle spielen. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf das Magazin damit seine Arbeit offenbar unter bestimmten Auflagen wieder aufnehmen. Das Gericht argumentierte in diesem Zusammenhang mit der Meinungs- und Pressefreiheit.