Cold Case Amy Lopez: Wie die Polizei dem Verdächtigen auf die Spur kam | ABC-Z

Als Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler vor knapp zwei Wochen von dem DNA-Treffer erfuhr, war er erst ungläubig, sagt er, dann erleichtert. Der Mord an der 24 Jahre alten Amerikanerin Amy Lopez, der sich 1994 in Koblenz ereignete, sei allen Ermittlern über die vielen Jahre, 31 insgesamt, bekannt gewesen, „weil er an uns nagte“, so Mannweiler am Mittwochnachmittag.
Ein ungeklärtes Gewaltverbrechen sei immer wie „eine offene Wunde“, die nicht verheilen könne. Am 17. September 1994 war Lopez, die sich auf einer Europa-Rundreise befand, morgens an ihrem Hotel in Koblenz aufgebrochen, um sich die Festung Ehrenbreitstein anzuschauen. Zwischen neun und zehn Uhr kam sie dort an, kurz darauf wurde sie vergewaltigt und ermordet. Die Obduktion ergab damals, dass man auf sie mit dem Messer eingestochen, sie mit einem Stein geschlagen und stranguliert hatte. Spielende Kinder fanden die halbnackte Leiche in einem frei zugänglichen Raum der Burg.
Ein Zeuge sah damals einen jungen Mann, die Polizei ging von einem Täter zwischen 18 und 35 Jahren aus. Der Mann, der nun als dringend tatverdächtig gilt, war zur Tatzeit 50 Jahre alt. Die Polizei nahm den heute 81 Jahre alten Deutschen am Montagvormittag in einem Seniorenheim in der Region Koblenz fest, gegen ihn wurde noch am Nachmittag Haftbefehl erlassen. Weder habe er die Tat spontan bestritten, noch habe er sich seitdem zu den Vorwürfen eingelassen, so Mannweiler.
Der Staatsanwalt stand dem Verdächtigen bereits in einem Verfahren gegenüber
1999 stand Mannweiler dem heutigen Verdächtigen in einem anderen Fall vor Gericht gegenüber. Wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs einer 16 Jahre alten Frau wurde der Mann damals zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er gab damals eine freiwillige Speichelprobe ab. Diese konnte zu diesem Zeitpunkt nicht zugeordnet werden. Denn die entscheidende DNA-Spur war damals noch nicht detektiert worden.
Das erfolgte erst 2022. Fachleute des hessischen Landeskriminalamtes konnten an der Innenseite des Hosenbundes von Lopez mithilfe neuer Verfahren eine Spur isolieren. Als diese vor vier Jahren durch die Datenbank lief, gab es zunächst keinen Abgleich. Die DNA-Probe des Tatverdächtigen war aufgrund gesetzlicher Speicherfristen gelöscht worden.
Wie kam es trotzdem zum Durchbruch in den Ermittlungen? Kriminalkommissarin Simone Roeder war am Mittwoch wichtig zu sagen, dass es sich um „alles andere als einen Zufall“ handelte. Im vergangenen Jahr setzte sich die Abteilung Cold Case, in der Roeder für den Fall zuständig ist, abermals damit auseinander.
Das Alibi des Sexualstraftäters wurde abermals überprüft
In der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ wurde unter anderem ein Armband gezeigt, das der Täter mitgenommen haben soll. Es gingen zwar 35 Hinweise bei der Polizei ein, aber keiner führte zu einem Tatverdacht.
Allerdings wurde das Alibi des 1999 verurteilten Sexualstraftäters abermals überprüft. Vor dem Hintergrund der am Hosenbund von Lopez aufgenommenen DNA-Spur wurde er um eine freiwillige Speichelprobe gebeten, die er der Polizei gab. Ein Abgleich machte ihn zum Hauptverdächtigen. Eine weitere Spur am Oberschenkel der Getöteten soll nicht vollständig mit der DNA des Verdächtigen übereinstimmen, aber „Hinweise“ geben.
Staatsanwalt Mannweiler betonte, dass die Ermittlungen noch liefen. Wann Anklage erhoben werden könnte, stehe noch nicht fest. Eine Durchsuchung seiner Räume ergab laut den Ermittlern keine neuen Erkenntnisse.
Dem Tatverdächtigen wird Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft sieht das Kriterium der Heimtücke und die Befriedigung des Geschlechtstriebs als Mordmerkmale erfüllt. Er befinde sich in einem dem Augenschein nach guten körperlichen Zustand für einen Einundachtzigjährigen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Er werde medizinisch zusätzlich behandelt. Aufgrund des Alters des Verdächtigen will man das Verfahren beschleunigen.
Mannweiler richtete sich bei der Pressekonferenz auch an andere Opfer von Verbrechen und Täter, die bislang nicht gefunden seien: „Die Strafverfolgungsbehörden werden nicht Ruhe geben.“





















