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CO₂-Abgabe für Mieter und Vermieter: Wer muss wie viel zahlen? – Stil | ABC-Z

Das Verbrennen von Öl und Gas hat seinen Preis. Den sehen die Mieter jetzt wieder in ihrer Betriebskostenabrechnung: Seit 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Demzufolge müssen die Kosten für das Verbrennen fossiler Rohstoffe explizit ausgewiesen werden, und die Vermieter müssen sich daran beteiligen. Das klingt einfach, doch noch kämpfen Mieter wie Vermieter mit den Vorgaben des Gesetzes – sein komplizierter Name ist Programm.

Die Idee an sich ist gut: Von Jahr zu Jahr steigt der Preis für jede Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid, es könnte somit ein Bewusstsein für die Kosten entstehen, die das Verbrennen fossiler Energieträger nach sich zieht. Denn durch den CO₂-Preis steigen natürlich die Kosten für Benzin, Diesel, Gas, Heizöl. Wohnt man beispielsweise in einem schlecht isolierten, mit Öl beheizten Haus, erhöhen sich die Heizkosten deutlich. Idealerweise würde das die Mieter zum sparsamen Heizen anregen und die Vermieter zum Sanieren.

Zudem soll ein Stufenmodell für Gerechtigkeit sorgen. Je höher der CO₂-Ausstoß eines Gebäudes, desto höher auch der Anteil des Vermieters: „Der Beteiligungsschlüssel hängt vom Verbrauch im Gebäude ab“, erklärt Gerold Happ, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Immobilien und Umweltrecht beim Zentralverband Haus & Grund. Bei Gebäuden mit Zentralheizung erhalten Mieter meist mit der Betriebskostenabrechnung die Information, wie hoch der Betrag ist, den der Vermieter selbst zahlen und von den Nebenkosten subtrahieren muss. Berechnen lässt sich laut Happ der Anteil des Vermieters auch dann, wenn Mieter eine Gas-Etagenheizung haben. Dann müssen Mieter jedoch in der Regel selbst aktiv werden und beim Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung Auskunft verlangen, wie die CO₂-Kosten in ihrem Fall nach dem Stufenmodell aufgeteilt werden.

So weit die Theorie, doch in der Praxis tauchen laut Happ schnell Probleme auf: Die CO₂-Kostenaufteilung wird nach dem Kalenderjahr berechnet, der Preis pro Tonne Kohlendioxid steigt ebenfalls jeweils zum 1. Januar, doch die Gasverträge decken sich selten mit dem Kalenderjahr. „Das führt dazu, dass es die Mieter falsch machen“, sagt Happ.

Grundsätzlich wird nach Ansicht des Immobilienexperten auch ein falscher Anreiz gesetzt: „Wenn Mieter besonders viel heizen, steigt der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten. Wenn Mieter – im Gegensatz zu anderen Mietern im Haus – besonders sparsam sind, kann aber ihr Anteil am CO₂-Preis steigen, und dadurch steigen im schlimmsten Fall auch ihre Gesamtkosten.“ Zudem verschärfe das Gesetz soziale Ungerechtigkeit – denn weniger Wohlhabende achten genauer auf ihre Heizkosten.

Die Berechnung der Kostenaufteilung an sich ist zudem so schwierig, dass viele Vermieter sie an teure Dienstleister auslagern müssen, was mit einer Kostensteigerung für die Mieter einhergeht. „Daher ist das Energiesparpotenzial des Gesetzes meiner Meinung nach gering“, sagt Happ.

Jedenfalls müssen sich auch Vermieter von Wohnungen mit Gasetagenheizungen wohl darauf einstellen, dass ihre Mieter zukünftig vermehrt den Anteil an den CO₂-Kosten geltend machen werden. Es wird normaler, dass der Ausstoß von Kohlendioxid seinen Preis hat.

Die Autorin findet die Heizlösung manch italienischer Campingplätze schick: Schläuche aufs Dach, Duschwasser warm. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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