Christina Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe | ABC-Z

Hamburg/ Karlsruhe. Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Kinder dürfen beim Vater in Dänemark bleiben. Ausschlaggebend war der Wille der Geschwister.
- Christina Block scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Sorgerechtsklage um ihre beiden jüngsten Kinder.
- Das Haager Kinderschutzübereinkommen und die Integration der Kinder in Dänemark sind entscheidend für das Gericht.
- Christina Block steht unter Anklage wegen Kindesentführung, während ihr Ex-Mann das alleinige Sorgerecht erhält.
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit ihrer Sorgerechtsklage gescheitert, zwei ihrer Kinder aus Dänemark zurückzuholen, wie das Hamburger Abendblatt bereits am Dienstag berichtete. Die Kinder leben dort seit 2021 beim Vater und Ex-Ehemann der Frau.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Mutter am Dienstag nicht zur Entscheidung an. Die vorausgegangenen Urteile deutscher Gerichte, wonach nicht sie, sondern die dänischen Gerichte zuständig sind, seien sachlich richtig. Frau Block werde auch nicht in ihren Grundrechten verletzt, entschied die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
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Diese Entscheidung „schließt ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab“, erklärte Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger dazu am Donnerstagnachmittag in Hamburg.
Christina Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
Die Verfassungsrichter betonten, Dänemark sei zuständig, weil zum Zeitpunkt der maßgeblichen Gerichtsentscheidung in Deutschland die Kinder bereits zwei Jahre lang in Dänemark bei ihrem Vater Stephan Hensel gelebt hatten. Sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits sozial integriert, sprachen Dänisch und sagten den Gerichten und Behörden, nicht nach Deutschland zur Mutter zurückzuwollen.
Grundlage für die Beurteilung von internationalen Sorgerechtsstreitfragen sei das Haager Kinderschutzübereinkommen, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Dessen Regeln hätten die deutschen Gerichte korrekt angewandt. Richtig sei auch, dass ein Elternteil nicht mehr über den Aufenthaltsort der Kinder entscheiden kann, wenn in einem anderen Staat das Sorgerecht bereits an den anderen Elternteil übertragen wurde.
Unger kündigte nun an, gemeinsam mit dem Berliner Kollegen, der das Verfassungsbeschwerdeverfahren führte, „sämtliche Fragen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringen“ auszuwerten und gründlich zu prüfen, „wie weiter vorzugehen ist“.
Dänische Gerichte sprachen dem Vater auch offiziell das Sorgerecht zu
Das geschiedene Ehepaar hat vier gemeinsame Kinder, der Sorgerechtsstreit betrifft zwei von ihnen. Das Paar lebte nach der Ehescheidung getrennt, die Kinder waren vor allem bei der Mutter. Der Vater hatte eine gerichtliche Umgangsregelung, wonach er die beiden Kinder an Wochenenden zu sich nach Dänemark holen konnte, wo er mit seiner neuen Ehefrau lebt. Entgegen der Absprache brachte der Mann die beiden Kinder im August 2021 von einem solchen Wochenendaufenthalt nicht mehr zur Mutter zurück.
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Danach begann in Deutschland und Dänemark ein langwieriger Rechtsstreit. Letztlich entschied ein dänisches Gericht, dass der Vater die Kinder zwar rechtswidrig bei sich behalten habe. Eine gegen den Willen der Kinder erzwungene Rückführung nach Deutschland widerspreche aber internationalen Kinderschutzabkommen.
In der Silvesternacht 2023/ 2024 wurden die beiden Kinder dann unter unklaren Umständen aus Dänemark entführt und zur Mutter gebracht. Allerdings blieben sie dort nicht lange. Das Familiengericht in Sonderburg hat vor wenigen Tagen dem Ex-Mann der Hamburger Unternehmerin das alleinige Sorgerecht für die Kinder Theodor und Klara zugesprochen. Christina Block wurde neben dem Sorgerecht sogar auch das Umgangsrecht für beide Kinder entzogen.
Gegen Christina Block hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im vergangenen Monat außerdem Anklage wegen des Verdachts der Kindesentführung erhoben. Zudem müssen sich wegen des Verdachts der Beihilfe Blocks Lebensgefährte, der bekannte TV-Moderator Gerhard Delling (66), sowie zwei Personen aus deren privatem Umfeld und der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens verantworten.
Blocks Vater Eugen Block gründete die nach ihm benannte Unternehmensgruppe Block House mit 2700 Mitarbeitern, zu der unter anderem auch die Restaurantketten „Block House“ und „Jim Block“ gehören.
kna/HA