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Deutsche Fußball Liga: DFL muss bei sogenannter 50+1-Regel nachbessern | ABC-Z

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss dem Bundeskartellamt
zufolge bei der Anwendung der sogenannten 50+1-Regel nachbessern. Grundsätzlich
habe man keine Bedenken gegen das Regelwerk, teilte die Bonner Behörde mit. Doch
müsse die DFL einige Schritte einleiten, um künftig eine rechtssichere
Anwendung der Regel zu erreichen.

“Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche
Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei
und konsequent anwenden”, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die 50+1-Regel
soll verhindern, dass externe Investoren die Mehrheit bei den 36 Vereinen der Ersten und Zweiten Bundesliga übernehmen.

Die DFL teilte mit, die Erklärung des Kartellamts nun eingehend prüfen zu wollen. “Die 50+1-Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs”, sagte DFL-Chef Hans-Joachim Watzke. Klar sei, dass der gesamte Ligaverband DFL e. V. Lösungen finden müsse, “um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken”.

Offener Zugang zur Mitgliedschaft

Die DFL müsse unter anderem bei allen Vereinen “für
offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der
Fans” sorgen, forderte das Bundeskartellamt. Ermittlungen des Kartellamts
hätten ergeben, “dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht
ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2.
Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches
Neumitglied aufgenommen zu werden”, teilte die Behörde mit.

In der Vergangenheit hatte es dabei mit Blick auf den RB
Leipzig Kritik gegeben. Dort bestimmt zwar der Verein formal, dieser wird aber
von wenigen Mitgliedern aus dem Umfeld des österreichischen Getränkekonzerns
Red Bull kontrolliert. “Nur mit einer stringenten Durchsetzung der
Zugänglichkeit der Vereine kann die 50+1-Regel das Ziel der Vereinsprägung
erfüllen, das sie vom Kartellrecht ausnehmen kann”, teilte das Kartellamt mit. Hierfür werde die DFL sorgen müssen.

Hannover 96 in der Kritik

Bei einer Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an
ihren Medienerlösen setzte die DFL im Dezember 2023 die 50+1-Regel
nicht konsequent um. In diesem Zusammenhang kritisierte das Bundeskartellamt das
Vorgehen von Hannover 96. Grund dafür war das damals vermutete Ja des
Geschäftsführers von Hannover 96, Martin Kind, das der Weisung des Vereins
widersprochen hätte.

Folgen könnte die Mahnung des Kartellamts auch für die
Werksmannschaften Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg haben, die dem
Pharmakonzern Bayer und dem Autobauer VW gehören. Für sie gibt es Ausnahmen vom
Regelwerk. Alle Klubs müssten “grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen
vorfinden”. Dies bedeute, “dass bei allen Klubs (…) zumindest
perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene
Mutterverein die Profiabteilung beherrscht”, teilte das Kartellamt mit. Zeitdruck machte das Bundeskartellamt jedoch nicht: Insgesamt
könnte für die Umsetzung der Forderungen “auch ein längerer
Übergangszeitraum gerechtfertigt sein”.

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