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Champagner-Streit auf der Wiesn: AfD-Mann Krah unterliegt Böhmermann | ABC-Z

München/Düsseldorf – Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az.: 12 O 192/24).

Champagnerstreit auf dem Oktoberfest: Düsseldorfer Gericht weist Unterlassungsklage zurück

Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.

Dem umstrittenen AfD-Politiker Maximilian Krah droht im skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage. (Archivbild)
Dem umstrittenen AfD-Politiker Maximilian Krah droht im skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage. (Archivbild)
© Britta Pedersen/dpa
Dem umstrittenen AfD-Politiker Maximilian Krah droht im skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage. (Archivbild)

von Britta Pedersen/dpa

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Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast “Fest & Flauschig” gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.

Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, so dass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah persönlich, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien.

Mögliche Berufung nach Gerichtsentscheidung im Champagner-Streit

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah teilte auf dpa-Anfrage mit, er werde die Urteilsbegründung auswerten und dann über die Berufung entscheiden.

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