CDU will Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern | ABC-Z
Die CDU will die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei schweren Straftaten erleichtern, wenn der Täter eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Das beschloss der Parteivorstand nach F.A.Z.-Informationen am Samstag auf seiner Vorstandsklausur in Hamburg. „Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein“, heißt es in dem Beschluss, der der F.A.Z. vorliegt. Und weiter: „Das muss insbesondere gelten bei extremistischen und terroristischen Taten.“ Der Parteivorsitzende Friedrich Merz hatte kürzlich einen entsprechenden Vorstoß gemacht.
Zudem will die Partei die Gefahr durch psychisch kranke Gewalttäter stärker berücksichtigen. Sicherheitsbehörden sollten zum Schutz vor Gewalttätern besser mit Psychiatrien und Psychotherapeuten zusammenarbeiten können, heißt es in dem Hamburger Beschluss. „Mit Blick auf psychisch kranke Gewalttäter wollen wir eine neue Gefährderkategorie einführen, etwa Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation (GIM).“ Einen entsprechenden Vorstoß hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kürzlich gemacht. In dem Beschluss heißt es, es gehe „genau um diejenigen, die eine hohe Gewaltbereitschaft in Verbindung mit psychisch auffälligem Verhalten zeigen“. Eine Stigmatisierung psychisch kranker Menschen solle jedoch ausgeschlossen werden.
CDU-Vorstand will Regelungen zur Ausweisung nachschärfen
Der CDU-Vorstand fordert zudem, die Regelungen zur Ausweisung nachzuschärfen. „Wir können nicht dulden, dass Menschen, die bei uns zu Gast sind und Hilfe in Anspruch nehmen, straffällig werden oder Konflikte auf deutschem Boden austragen“, steht im Beschluss. Künftig müsse gelten, dass ein Täter sein Aufenthaltsrecht verliere, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde oder wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt werde, egal ob es sich um eine Freiheitsstrafe handele oder nicht.
Ebenfalls will die CDU, dass wieder „regelmäßig“ Personen nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden. Das gelte „vor allem“ für Straftäter und Gefährder. Die von der Ampelkoalition eingeführte Regelung, dass Ausreisepflichtigen in Abschiebegewahrsam verpflichtend ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werde, werde die CDU, wenn sie wieder regiert, abschaffen, wird in dem Hamburger Beschluss angekündigt.
Des Weiteren will die CDU ein Konzept für eine „Sichere-Drittstaaten-Lösung“ verwirklichen. „Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Asylverfahren und gegebenenfalls die Gewährung von Schutz außerhalb Deutschlands und der EU stattfinden“, steht im Beschluss. Dazu sollten mit Drittstaaten umfassende vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Sicherheitsinteressen solle Vorrang vor dem Datenschutz eingeräumt werden, fordern die Christdemokraten. „Der Schutz von Menschenleben und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben.“ Das gelte insbesondere bei schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch.