Verkehr

Cannabis im Straßenverkehr: Technischer Überwachungsverein-Verband fordert Kurswechsel | ABC-Z

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 und der späteren Anpassung des Straßenverkehrsrechts befindet sich Deutschland in einer Phase der Neuorientierung. Mit der Anhebung des THC‑Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml Blutserum im Sommer 2024 sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Nach Einschätzung des TÜV-Verbands zeigt sich jedoch: Viele Fahrende sind verunsichert.

„Für Cannabis-Konsumenten ist nach wie vor unklar, ob sie überhaupt Auto fahren dürfen und wie viel Zeit nach dem letzten Konsum vergangen sein muss“, erklärt Fani Zaneta, Fachreferentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Cannabis könne selbst dann ein Risiko darstellen, wenn Betroffene sich subjektiv fahrfähig fühlten.

Die Experten des Verbands kritisieren vor allem die Annahme, ein höherer Grenzwert würde mehr Klarheit schaffen. Cannabisprodukte unterscheiden sich stark im Wirkstoffgehalt, und der Abbau im Körper verläuft nicht linear. Eine eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehung wie bei Alkohol existiert nicht, somit kann Cannabis die Fahrtüchtigkeit auch längere Zeit nach dem Konsum beeinträchtigen.

„Eine Grenzwertlogik, die Sicherheit suggeriert, wo keine ist, führt in die Irre“, sagt Zaneta. “In Studien zeigen Fahrerinnen und Fahrer mit 1 ng/ml kein geringeres verkehrsrelevantes Risiko als Personen mit höheren Werten.” Durch den angehobenen Grenzwert müssen zudem Personen mit bis zu 3,5 ng/ml Blutserum keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) mehr absolvieren – ein aus Sicht des TÜV-Verbands sicherheitsrelevanter Rückschritt.

Der Verband fordert daher, den aktuellen THC-Grenzwert zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Auch der zunehmende Einsatz von Medizinalcannabis rückt stärker in den Fokus der Verkehrssicherheit. Viele Patientinnen und Patienten interpretieren ein Rezept als Nachweis ihrer Fahreignung – eine Fehleinschätzung, wie Zaneta betont: „Cannabis auf Rezept ist kein Freifahrtschein zum Autofahren. Medizinalcannabis kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen, wie andere verschreibungspflichtige Medikamente auch.“

Mit der steigenden Zahl von Langzeitpatienten gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wann Betroffene verlässlich fahrfähig sind. Der TÜV-Verband empfiehlt eine verpflichtende Fahreignungsbegutachtung bei dauerhafter Therapie.

Seit der Legalisierung hat sich zudem ein dynamischer Markt für digitale Rezeptangebote entwickelt. Verschreibungen seien häufig ohne persönlichen Arztkontakt erhältlich, warnt der Verband. Deshalb fordert er, die Präsenzapotheken zu stärken und Rezepte an verbindliche Arzt-Patienten‑Gespräche zu knüpfen.

Um Fehlanreize zu vermeiden und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit berechtigtem Bedarf zu unterstützen, plädiert der TÜV-Verband für eine deutliche Abgrenzung zwischen Konsum und Fahren. Nur transparente Regeln, konsequente Kontrollen und eine verstärkte Aufklärung könnten langfristig zur Verkehrssicherheit beitragen.

Auch die Polizeigewerkschaft sieht das Cannabisgesetz kritisch.

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