Cannabis am Steuer: Mehr Toleranz im Straßenverkehr | ABC-Z
Bald schon sollen 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut erlaubt sein. Dauerkiffer können so aber trotzdem nicht Auto fahren.
BERLIN dpa/taz | Für Verkehrsteilnehmer*innen gelten bald neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.
Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.
Für den Abbau von THC hat die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) grobe Richtwerte aufgestellt, an denen man sich orientieren kann. Demnach könnte bei Gelegenheitskiffer*innen nach dem Konsum eines Joints nach 3 bis 5 Stunden der Grenzwert von 3,5 Nanogramm erreicht werden. Doch es gibt mehrere Faktoren, die eine Einschätzung erschweren: So kann der exakte THC-Gehalt des Cannabis nicht bekannt sein oder die Mengen, die für einen Joint verwendet werden.
Hohe Strafen für Autofahrer*innen mit THC im Blut
Die Gesellschaft empfiehlt auch für Gelegenheitskonsument*innen, also solche, die einen Joint rauchen und dann über mehrere Tage pausieren, eine Wartezeit von mindestens 12 Stunden, bevor sie sich wieder ans Steuer setzen. Bei dem Konsum von Cannabis-Edibles, etwa Keksen, sollten dagegen Wartezeiten von mindestens 24 Stunden eingehalten werden.
Wer regelmäßig und viel kifft, müsse dagegen mehrere Wochen abstinent sein, wenn er Auto fahren will – denn dann könne eine Depotbildung von THC zu einer Rückresorption ins Blut führen und die Nachweiszeit wesentlich verlängern. „Da bei Cannabis keine gesicherte Dosis-Konzentrationsbeziehung herstellbar ist, lässt sich weder genau sagen, ab welcher Konsumfrequenz im Einzelfall eine Kumulation stattfindet, noch wie lange THC in diesen Fällen im Blutserum nachweisbar bleibt“, erklärt die DGVM.
Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 zählt hier also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Wer in eine Straßenverkehrskontrolle gerät und Auffälligkeiten zeigt, kann von der Polizei zum Drogentest gebeten werden. Dabei ist der Schnelltest, den die Beamten oft auf Basis einer Unrinprobe anfertigen, freiwillig. Dabei wird auf das THC-Abbauprodukt THC-COOH getestet, es lässt sich nach Angaben des ADAC im Urin länger nachweisen, also im Blut. „Ein Urintest kann daher nur einen Hinweis auf einen aktuell vorliegenden Cannabiskonsum geben, da von dem Abbauprodukt keine Wirkung ausgeht“, heißt es in einer Stellungnahme des Autoclubs.
Nachdem Kiffen und privater Cannabisanbau für Volljährige seit dem 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.