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BVwG: ORF muss Stiftungsratsprotokolle auf Anfrage nicht herausgeben – ORF |ABC-Z

Wien – Der ORF unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz, muss jedoch auf Grund von überwiegenden Geheimhaltungsinteressen keine Protokolle von Stiftungsratssitzungen herausgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits Mitte Dezember erkannt. Die Entscheidung wurde jedoch erst am Donnerstag veröffentlicht. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zulässig.

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