Verkehr

Bußgeldpraxis: Branchenverband klagt gegen Dänemark | ABC-Z

Inhaltlich geht es darum, dass die Bußgeldpraxis in Dänemark nach Ansicht des ITD, der Branchenorganisation für den dänischen Straßengüterverkehr, gegen europäisches Recht verstößt. Dies soll mittels der Klage durch dänische Gerichte festgestellt werden, so der Verband. Seit Inkrafttreten der kilometerabhängigen Straßenbenutzungsgebühr am 1. Januar 2025 hat die aktuelle Regelung nach Angaben des ITD zu erheblicher Unzufriedenheit unter den dänischen Spediteuren geführt. Neben der Gesamthöhe der Bußgelder wurde gerade auch der feste Bußgeldsatz von zunächst 4500 Kronen (603 Euro) und später 9000 Kronen (rund 1206 Euro) kritisiert.

Der Branchenverband verweist auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der EU. Eine pauschales Bußgeld ohne Berücksichtigung der Umstände sei nach diesem Grundsatz nicht rechtmäßig. Gerade wegen dieses festen Bußgeldsatzes hat sich International Transport Danmark auch zuvor bereits schon bei der EU-Kommission beschwert. Die unrechtmäßigen Bußgelder müssten zurückgenommen werden, sagte Schou weiter. „Anschließend muss Dänemark das Sanktionsmodell so anpassen, dass es nicht mehr gegen EU-Recht verstößt. Wir haben von Anfang an empfohlen, ein Stufenmodell zu verwenden, wie es beispielsweise in Deutschland existiert.“

Nun also hat der Verband sowohl das Verkehrsministerium als auch das Finanzministerium offiziell vor den dänischen Gerichten verklagt. der Verband spricht von einem „riesigen rechtspolitischen Skandal“, bei dem der dänische Staat eine „dänische Branche völlig überrollt hat“, sagte Stefan K. Schou, Geschäftsführer von International Transport Danmark, laut Mitteilung des Verbandes. „Nach fast 41.000 unrechtmäßigen Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Kronen (26,8 Millionen Euro) können wir nicht länger warten. Deshalb gehen wir jetzt vor Gericht.“

Die Klage könne laut ITD erhebliche Auswirkungen auf die Einführung der Straßenmaut in Dänemark haben. Letztlich könnten alle Bußgelder aufgehoben werden, so die Einschätzung des Branchenverbandes. Der Termin für die erste Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

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