Wirtschaft

Bürokratieabbau: Bundesregierung will das Lieferkettengesetz entschärfen | ABC-Z

Das Bundesarbeitsministerium will kommende Woche über Entschärfungen des Lieferkettengesetzes verhandeln. Dies soll bereits am nächsten Mittwoch beschlossen
werden, wie aus einem Schreiben
des Ministeriums hervorgeht. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde
zur Stellungnahme an Wirtschaftsverbände und
Gewerkschaften und zur Abstimmung an die
anderen Ministerien geschickt. Die Änderungen seien jedoch nicht final innerhalb der schwarz-roten Regierung
abgestimmt.

Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um, nach dem die Koalition die im deutschen Lieferkettengesetz
vorgesehene Berichtspflicht abschaffen will. Zudem sollen künftig nur noch
schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden. Das Gesetz verpflichtet größere
Unternehmen bisweilen, für Missstände in ihren Lieferketten bei
Menschenrechtsverstößen oder Umweltdelikten zu haften. Viele Unternehmen hatten Wettbewerbsnachteile und einen hohen bürokratischen Aufwand beklagt. 

Für das Lieferkettengesetz soll EU-Lieferkettenrichtlinie kommen

Das Lieferkettengesetz werde durch ein europaweit geltendes Gesetz
ersetzt, das bis Juli 2027 in Kraft treten soll, heißt es in dem
Schreiben. Die entsprechende Richtlinie der EU solle bürokratiearm und
vollzugsfreundlich umgesetzt werden. Die Unternehmen würden um
Bürokratiekosten in Höhe von rund vier Millionen Euro entlastet.

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz
soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den
deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und
Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen
Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

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