Bundesweite Streiks verzögern eilbedürftige Luftfracht | ABC-Z

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat vor den Auswirkungen des Flughafenstreiks auch auf eilbedürftige Luftfracht gewarnt. Dadurch wären viele Wirtschaftszweige betroffen. Er fordert in diesem Zusammenhang eine Reform des Streikrechts für kritische Verkehrsinfrastrukturen.
Der Streik der Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund an dreizehn deutschen Verkehrsflughäfen hinterlasse tiefe Spuren auch für die Luftfracht, wie der Verband weiter mitteilt. Mit ihrer konzertierten Aktion hätten die Gewerkschaften bis zu 3.500 Flugverbindungen lahmgelegt und würden nicht nur Reisende behindern, sondern auch europäische und weltweite Lieferketten stören.
„Für die Luftfracht hat diese Form der flächendeckenden Arbeitsniederlegung bereits das Ausmaß eines Generalstreiks. Von einem Warnstreik kann kaum noch die Rede sein“, sagt Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer. „Durch Umfang und Kurzfristigkeit der Streikmaßnahmen konnten die Speditionshäuser keine Alternativen planen.“
Extrem eilbedürftige und hochwertige, zum Teil temperaturgeführte Sendungen wie dringend benötigte Ersatzteile und lebenswichtige Medikamente werden aus gutem Grund mit Flugzeugen rund um den Globus befördert, so der Verband. Laut den Angaben werden davon mehr als fünfzig Prozent im Rumpf von Passagierflugzeugen („Belly-Fracht“) transportiert.
Was er noch im Zusammenhang mit dem aktuellen Streik zu bedenken gibt: Zu Beginn einer jeden Woche ist das Importvolumen an deutschen Verkehrsflughäfen besonders hoch, so dass viele besonders eilbedürftige Waren verspätet an den Bestimmungsdestinationen landen werden.
„Mit ihrem heutigen Flächenstreik treffen die Gewerkschaften nicht nur ihre Tarifpartner, die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, sondern schädigen viele Wirtschaftszweige“, so Huster weiter. Bei vollem Zugeständnis der Rechtmäßigkeit von harten Tarifauseinandersetzungen und bei allem Verständnis für Arbeitnehmerinteressen: diese Form des Arbeitskampfes sei ein massiver Eingriff in die Rechtsgüter unbeteiligter Dritter.
„Für kritische Verkehrsinfrastrukturen braucht es dringend eine Modernisierung des Streikrechts mit Mindestankündigungsfristen, der Sicherstellung eines Notbetriebs und verpflichtenden Schlichtungsvereinbarungen.“