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Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ auf – Medien | ABC-Z

Das rechtsextreme Magazin Compact darf weiter erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig entschieden. Damit verwarf es ein Verbot, das das Bundesinnenministerium vor einem Jahr erlassen hatte. Zwar seien viele Inhalte der Zeitschrift verfassungswidrig, argumentieren die Richter, diese Inhalte überschritten aber „noch nicht“ die Schwelle, dass sie das Magazin prägten. Sie verweisen auf den hohen Rang der Presse- und Meinungsfreiheit, die auch überspitzte Äußerungen zulasse.

Im Juni 2024 hatte die damalige Ministerin Nancy Faeser (SPD) die Compact-Magazin GmbH und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst; öffentlich wurde das am 16. Juli 2024. Faeser bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Laut Ministerium stand die GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Auflage des Compact-Magazins, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer verantwortet wird, liegt nach Gerichtsangaben bei 40 000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460 000 Klicks pro Video.

Elsässer ging gegen Faesers Beschluss vor und klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses setzte im August 2024 das Verbot in einem Eilverfahren teilweise aus, da Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Damit durfte Compact weiter erscheinen. An diesem Dienstag verkündeten die Richter nun ihre Entscheidung im Hauptsacheverfahren. „Der Senat hat es sich mit diesem Verfahren wahrlich nicht leicht gemacht“, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.

Juristisch gesehen war das Verbot von Compact ein Vereinsverbot, laut Ministerium können über diesen Weg unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmen verboten werden. Darf auf Basis des Vereinsgesetzes aber auch ein Presseprodukt verboten werden? Compact hielt das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht aber sieht darin kein Problem, wie es am Dienstag bekannt gab.

Eine zweite Frage war, ob Aussagen in Compact noch als Meinungsäußerungen gelten können und damit durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen. Im Prozess argumentierten die Vertreter des Magazins, mit den zum Teil zugespitzten Aussagen des Blattes verfolge man keine Strategie des Umsturzes. Elsässer sagte, zwar gebe es vereinzelt rechte Autoren in dem Magazin, „Compact ist aber nicht rechts und schon gar nicht rechtsextrem.“

Die Richter sehen das anders: Im Urteil führen sie aus, dass Compact rechtsextremen Ansichten eine Plattform bietet, sie führen seine Nähe zu völkischen Ideologen und der Identitären Bewegung an. „Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, argumentieren die Richter. Ein Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, „wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“. Und das sei bei Compact „noch nicht“ der Fall.

Auch dass das Magazin „Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen“ ein Forum biete oder „polemisch zugespitzte Machtkritik“ äußere, etwa wenn es um Corona-Maßnahmen oder den Krieg in der Ukraine gehe, erlaube kein Verbot.

Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und KNA

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