Politik

Bundesverwaltungsgericht: Gerichtspräsident zweifelt Dobrindts Kurs bei Zurückweisungen an | ABC-Z

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
hat Zweifel daran, dass die Bundesregierung mit Blick auf Zurückweisungen
von Migranten an den Grenzen
langfristig an ihrem Kurs festhalten kann.
Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten
Asylsuchender kommen, “werden Kanzler und Innenminister sicherlich
überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten
können, die sie bisher vertreten haben”, sagte Andreas Korbmacher dem Handelsblatt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni
in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier
Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei
rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag
der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß
es.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)
hatte nach der Entscheidung gesagt: “Das ist ein Einzelfallurteil.” Korbmacher interpretiert das so, dass Dobrindt zum Ausdruck bringen
wollte, dass diese Entscheidung nur für den Fall der drei Somalier von
Gewicht sei und auch nur eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe.
Aber das sei “so nicht ganz richtig”, sagte der Gerichtspräsident.

“Das fällt dem Minister auf die Füße”

Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren
erst- und auch letztinstanzlich zuständig. “Das hat die Politik bewusst
so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen abschließenden
Entscheidungen zu kommen”, erklärte Korbmacher. “Das fällt dem
Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße.” 

Denn wegen des fehlenden Rechtsmittels seien
die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die
Rechtslage intensiv durchzuprüfen. Die Berliner Richter hätten das
getan. “Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an
seiner Auffassung festhält”, sagte Korbmacher.

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