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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgericht rügt Polizeimaßnahme gegen Geflüchteten | ABC-Z

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde gegen eine Abschiebemaßnahme in Berlin stattgegeben. Sofern der Aufenthaltsort eines Geflüchteten nicht sicher bekannt sei, handle es sich beim Betreten einer Wohnung um eine Durchsuchung, für die eine richterliche Genehmigung erforderlich ist. Die Polizei hatte 2019 demnach keine Befugnis, die verschlossene Tür einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft aufzubrechen.

Der Mann sollte damals nach Italien abgeschoben werden. Als die Beamten morgens in dem Übergangswohnheim erschienen, wussten sie jedoch nicht, ob er sich in dem gemeinsam genutzten Zimmer aufhielt. Nachdem niemand geöffnet hatte, setzten sie einen Rammbock ein und verschafften sich Zugang. Eine richterliche Anordnung lag nicht vor. 

Der Mann hielt das Vorgehen der Beamten für rechtswidrig und verwies auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Beschwerde wurde zunächst von den zuständigen Behörden sowie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Mit Unterstützung der gemeinnützigen Vereine Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl zog der Mann nach Karlsruhe.

Dem Verfassungsgericht zufolge ist es nicht entscheidend, ob eine Person oder ein Gegenstand unmittelbar nach dem Betreten eines Zimmers zu sehen ist oder erst gesucht werden muss. Der grundrechtliche Schutz hänge nicht von einem solchen Zufall ab. Im konkreten Fall war das Zimmer rund 15 Quadratmeter groß und mit zwei Betten sowie einigen Möbeln ausgestattet.

GFF und Pro Asyl begrüßen Entscheidung

“Abschiebungen sind kein Freibrief und Schlafzimmer von Geflüchteten keine rechtsfreie Zone, sondern als einziger und elementarer Rückzugsraum grundrechtlich besonders geschützt”, sagte die Rechtsanwältin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, betonte: “Geflüchtete Menschen haben Grundrechte, die nicht einfach ignoriert werden können, nur weil es um eine Abschiebung geht.”

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