Bundesverfassungsgericht: Bundeskriminalamt-Gesetz in Teilen verfassungswidrig | ABC-Z
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) in Teilen nachgebessert werden muss, da einige Befugnisse des BKA zur Datenverarbeitung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Weitere Details folgen auf ZEIT ONLINE.
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Das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE
Das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE