News

Bundesverfassungsgericht: Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur zurück | ABC-Z


eilmeldung

Stand: 07.08.2025 13:31 Uhr

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf steht als Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht nicht mehr zur Verfügung. Die Union habe ihr signalisiert, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei.

Die von der SPD vorgeschlagene Bewerberin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, zieht ihre Kandidatur zurück. Sie stehe “für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung”, schrieb sie in einer persönlichen Erklärung, die tagesschau.de vorliegt. “Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist.”

Zudem drohe durch den Konflikt über ihre Person ein Aufschnüren des “Gesamtpakets für die Richterwahl”, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährde, die sie schützen möchte. “Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.”

Wahl im Juli gescheitert

Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Nominierten für das höchste deutsche Gericht war im Juli im Bundestag kurzfristig verschoben worden. Teile der Unionsfraktion hatten Vorbehalte gegen die von der SPD nominierte Brosius-Gersdorf. Als Grund wurden unter anderem Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einer möglichen Impfpflicht in Corona-Zeiten angeführt. Das Politikberatungsnetzwerk Polisphere sprach von einer Kampagne. Binnen weniger Tage sei in rechten Medien und sozialen Medien massiv Stimmung gegen die Juristin gemacht worden.

Brosius-Gersdorf hatte zunächst an ihrer Nominierung festgehalten. Sie hatte in der ZDF-Sendung “Markus Lanz” aber auch erklärt, sie würde verzichten, falls dem Gericht in der Debatte Schaden drohen sollte. “Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.” Das Bundesverfassungsgericht müsse in Ruhe arbeiten können und funktionsfähig bleiben.

Back to top button