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Bundestagswahlrecht: Mehr als nur schlechter Stil | ABC-Z

Wenn es neben der Speicherung von Verkehrsdaten zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung ein Thema gibt, das Rechtspolitiker aller Parteien fast schon über eine Generation in Atem hält, dann ist es das Bundestagswahlrecht.

An mangelnder Erfahrung liegt das nicht. In der vorletzten Legislaturperiode etwa boxten Union und SPD in buchstäblicher letzter Minute eine Reform durch den Bundestag, die wenigstens dazu führte, dass die Zahl der Abgeordneten nicht noch weiter stieg, ansonsten aber geeignet war, den kleineren Parteien zu schaden.

Es bräuchte eine Zweidrittelmehrheit

Prompt drehten Grüne und FDP zu Ampelzeiten den Spieß um. Mithilfe der SPD setzten sie eine Reform um, die mindestens so sehr dem Ziel einer dauerhaften Begrenzung der Zahl der Abgeordneten dienen wie ihren politischen Gegnern schaden sollte.

Da war am Ende das Bundesverfassungsgericht. Jetzt sieht es nach der nächsten Retourkutsche aus, wollen Union und SPD doch erst auf Grüne und Linke zugehen, wenn sie sich untereinander einig sind.

Das ist mehr als nur schlechter Stil. Aber solange das Wahlrecht mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, so lange ist jede Koalition versucht, sich für die nächste Wahl in die bestmögliche Stellung zu bringen.

Es bräuchte also eine Zweidrittelmehrheit. Doch die ist nicht in Sicht.

Den Schaden haben das Ansehen des Parlamentes und eigentlich auch die parlamentarische Demokratie.

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