Politik

Antisemitismus: Schweizer Regierung will Gesetzeslücke zu NS-Symbolen schließen | ABC-Z

Mit einem neuen Gesetz will die Schweizer Regierung verstärkt gegen NS-Symbole vorgehen. Die Regierung stellte einen Gesetzesentwurf vor, mit dem etwa die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes oder des Hitlergrußes verboten werden sollen. Bei Verstößen droht eine Ordnungsbuße von 200 Franken (213 Euro).

Derzeit verbietet das Schweizer Strafrecht rassistische, gewaltverherrlichende, extremistische oder nationalsozialistische Symbole nur dann, wenn damit gleichzeitig für eine entsprechende Ideologie geworben wird. Wer jedoch solche Symbole ohne aktive Propaganda zeigt, bleibt straflos. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden, „weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zugenommen haben“, teilte die Regierung mit. Das neue Gesetz sieht Bußverfahren statt strafrechtliche Prozesse vor, um die Justiz nicht zu überlasten.

Ausgenommen von der neuen Regelung soll die Verwendung von NS-Symbolen nur dann sein, wenn sie im Kontext von Wissenschaft, Bildung, Medien und Kunst stattfindet. Religiöse Swastikas, die wie das NS-Hakenkreuz aussehen, bleiben ebenfalls erlaubt.

Vor einem parlamentarischen Beschluss des Gesetzes haben politische und gesellschaftliche Akteure in der Schweiz bis Ende März Zeit für Stellungnahmen. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt Verbote für weitere extremistische, rassistische und gewaltverherrlichende Symbole vorschlagen.

Verdreifachung antisemitischer Vorfälle

In ihrem gemeinsamen Antisemitismusbericht zu 2023 schreiben der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus von einer Verdreifachung antisemitischer Vorfälle. Demnach registrierten die beiden Stellen im Vorjahr 155 Fälle, während es 2022 noch 57 waren. Über zwei Drittel der Vorfälle wurden demnach in den knapp drei Monaten zwischen dem 7. Oktober und dem Jahresende registriert.

„Eine solche Häufung von Tätlichkeiten, Schmierereien, Beschimpfungen und antisemitischen Vorfällen bei Demonstrationen innert so kurzer Zeit ist beispiellos für unseren Untersuchungsraum“, heißt es in dem Bericht. 85 Prozent aller gezählten antisemitischen Vorfälle registrierte der SIG durch eigenes Monitoring, 15 Prozent durch Meldungen.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"