Bundestagswahl: Schwierige Stimmabgabe aus dem Ausland für Wahlleiterin „bedauerlich“ | ABC-Z

Viele Auslandsdeutsche betroffen
Wahlleiterin hält schwierige Stimmabgabe für „bedauerlich“
12.03.2025, 13:52 Uhr
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Die Bundeswahlleiterin Brand äußert sich gegenüber dem „Handelsblatt“ zur vergangenen Bundestagswahl und auch der Kritik daran. Von ihrer Seite erachtet sie die Wahl als ordnungsgemäß vorbereitet. Mitgefühl zeigt sie für Menschen im Ausland, die vielerorts praktisch nicht wählen konnten.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand ist der Ansicht, dass die Bundestagswahl von ihrer Seite ordentlich vorbereitet gewesen ist. „Aufgabe der Bundeswahlleiterin ist es, eine ordnungsgemäße Wahl vorzubereiten und auf mögliche Herausforderungen hinzuweisen“, sagte Brand dem „Handelsblatt“ laut Mitteilung. „Das habe ich im Vorfeld der Auflösung des Deutschen Bundestages getan.“
An mehreren Aspekten der Wahl ist inzwischen Kritik aufgekommen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte am Dienstag die bundesweite Neuauszählung der Stimmen gefordert und ist dafür vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Partei rund 13.400 Stimmen. Das BSW sprach anschließend von bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen.
Ein weiterer Kritikpunkt war bereits im Vorfeld der Wahl hochgekocht und wurde später auch von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht aufgegriffen, nämlich dass sich rund 230.000 Auslandsdeutsche zur Wahl registriert hätten, jedoch „offenbar nur ein Bruchteil“ habe teilnehmen können, weil die Briefwahlunterlagen zu spät angekommen seien.
Kurzes Zeitfenster für Wahl aus dem Ausland
Brand nannte es nun „bedauerlich“, dass nicht alle im Ausland lebenden Wahlberechtigten wählen konnten. Allerdings bestünden Zweifel, wie viele Auslandsdeutsche tatsächlich an der Wahl gehindert wurden und ob diese Zahl in Hinblick auf das Wahlergebnis des BSW ausreichen würde.
Laut „Handelsblatt“ entsprachen die verkürzten Fristen für die Briefwahl zudem weitgehend denen der vorgezogenen Neuwahl von 2005. Die hatte das Bundesverfassungsgericht damals für verfassungsgemäß erklärt.
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November hatte Brand vor „unabwägbaren Risiken“ bei einem zu kurzfristigen Wahltermin gewarnt – und hatte harsche Kritik von denen einstecken müssen, die besonders rasch die Urnen aufstellen wollten. Gegen den Termin am 23. Februar hatte sie dann aber schließlich keine Einwände.