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Bundestagswahl – 41 Parteien dürfen antreten – Politik | ABC(*41*)Z

An der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in seiner zweitägigen Sitzung unter anderem die sieben bereits im Bundestag vertretenen Parteien zuzulassen: SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und die Linke. Dazu kamen die in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler. Vervollständigt wird die Liste von den 31 kleineren Vereinigungen, die der Ausschuss offiziell als Parteien anerkannt hat. Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie zur Bundestagswahl antreten wollen. 15 von ihnen haben nach Ansicht des Ausschusses nicht alle Formalitäten eingehalten.

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