Geopolitik

Bundestagswahl 2025: Parteien verpflichten sich zu Fairness im Wahlkampf | ABC-Z

Vor der Bundestagswahl haben sich SPD, CDU,
CSU, Grüne, Linke und die FDP auf eine “Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf” verständigt. Das teilten die beteiligten Parteien
mit. Demnach versichern die Parteien insbesondere, auf persönliche Herabwürdigungen zu
verzichten, sich extremistischen Äußerungen entgegenzustellen und keine bewusst
falschen Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. AfD und BSW beteiligten sich nicht an dem Abkommen.

Es brauche einen “Wahlkampf, der bei aller notwendigen Klarheit,
Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt”, heißt es in der Vereinbarung. Die Parteien wollen sich demnach Versuchen, die “die
Integrität der öffentlichen Debatte im Wahlkampf von innen und von außen
gezielt und mit illegitimen Mitteln zu beschädigen” entgegenstellen.

Keine Zusammenarbeit mit der AfD

“Jeglichen Formen von Extremismus,
Antisemitismus, Rassismus und antidemokratischen Bewegungen stellen wir uns
entschieden entgegen”, heißt es weiter in dem Abkommen. Außerdem schlossen die Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD aus. “Mit der AfD und mit
Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
stehen, wird es keinerlei Zusammenarbeit geben.”

Angesichts von Angriffen auf Parteimitglieder an
Wahlkampfständen oder beim Aufhängen von Wahlplakaten verurteilen die Parteien “jede
Gewalt”. Plakate der politischen Konkurrenz dürften nicht
zerstört oder beschädigt werden.

Fairness im Internet und auf Social Media

Die beteiligten Parteien einigten sich zudem auf
einen fairen Wahlkampf im Internet und in den sozialen Netzwerken. Dies beinhaltet laut Abkommen die
klare Kennzeichnung von mithilfe von künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalten
sowie den Verzicht auf Deepfake-Technologien, mit denen täuschend echte Videos und
Tonaufnahmen von politischen Gegnern erstellt werden könnten.

Bei der Ansprache von Wählerinnen und Wähler wollen
die Parteien auf sogenanntes Microtargeting “auf Basis sensibler Daten
wie religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität” verzichten. Stattdessen sollen übergeordnete soziodemografische Merkmale
“zur zielgruppenspezifischen Ansprache von Wählerinnen und Wählern” genutzt werden.

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