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Bundestagswahl 2025: Kanzler Scholz beantragt Vertrauensfrage beim Bundestag – Politik | ABC-Z

Scholz beantragt Vertrauensfrage beim Bundestag – so geht es weiter

Es ist der erste formelle Schritt auf dem Weg zur Neuwahl des Bundestages: Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat an diesem Mittwoch unter Berufung auf Artikel 68 des Grundgesetzes bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) beantragt, dass das Parlament ihm das Vertrauen ausspricht. Sein Ziel ist aber, dass die Abgeordneten bei der Abstimmung genau das Gegenteil tun.

Wann wird der Bundestag abstimmen?
Am kommenden Montag (16. Dezember, Beginn 13 Uhr). Es gilt als sicher, dass der Bundestag Scholz das Vertrauen nicht aussprechen wird. Seit der Entlassung von FDP-Finanzminister Christian Lindner und dem damit verbundenen Aus der Ampelkoalition führt der Kanzler eine Regierung von SPD und Grünen, die keine Mehrheit mehr im Bundestag hat.

Wie geht es weiter, wenn Scholz verliert?
In diesem Fall wird Scholz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, wozu das Staatsoberhaupt dann drei Wochen Zeit hat – also bis zum 6. Januar. Wenn Steinmeier sich dafür entscheidet, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Kann Steinmeier die Auflösung des Bundestages auch verweigern?
Ja, aber er hat bereits wissen lassen, dass er den angestrebten Neuwahltermin am 23. Februar für realistisch hält. Und er hat erklärt, nach welchem Maßstab er entscheiden werde: „Unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung.“ Das ist seit dem Ampel-Aus am 6. November nicht mehr gegeben.

Ist der Bundestag nach der Auflösung noch handlungsfähig?
Der jetzige Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Das Parlament kann jederzeit wieder zusammentreten, es kann weiter Gesetze beschließen, auch seine Gremien wie Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort. Dieses Ende ist mit dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Bundestages erreicht. Auch die Bundesregierung ist weiterhin im Amt – und zwar in vollem Umfang und nicht nur geschäftsführend. Erst mit der Konstituierung des neuen Bundestages endet die Amtszeit. Danach besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung auf Bitten von Steinmeier geschäftsführend im Amt bleibt, bis die nächste Regierung ernannt ist. 

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