Bundestag: Klöckner will das Wahlrecht erneut ändern | ABC-Z

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner drängt darauf, das erst in der vergangenen Legislaturperiode reformierte Wahlrecht erneut zu ändern. “Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Arbeitsauftrag ist zudem im Koalitionsvertrag aufgenommen”, sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.
Nachdem die Zahl der Abgeordneten immer weiter gestiegen war, hatte die Ampelkoalition das Wahlrecht geändert und dabei Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen. Dadurch hatte sich der Bundestag von zuletzt 735 auf 630 Sitze verkleinert. Eine Folge der Wahlrechtsänderung war aber, dass bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Vier Wahlkreise haben gar keinen Abgeordneten.
Klöckner kritisiert Entwertung der Erststimme
Auf diese Weise werde die Erststimme entwertet, kritisierte Klöckner. Dass der Bundestag nun weniger Abgeordnete habe, sei gut. Aber es gebe jetzt ein Legitimierungsproblem gegenüber der Bevölkerung und ein Repräsentationsproblem, sagte Klöckner. “Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen.”
Einen eigenen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform will die CDU-Politikerin aber nicht vorlegen. “Ich kann jeden Vorschlag noch mal machen, der schon mal abgelehnt worden ist. Aber das ist ja wenig kreativ”, sagte Klöckner. Gleichzeitig sagte sie, es lägen genügend Vorschläge vor. Kurz nach der Wahl im Februar hatte der damalige CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz bereits angekündigt, er wolle das Wahlrecht wieder ändern.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht wieder zu ändern und dazu eine Kommission einzusetzen, die noch in diesem Jahr Vorschläge vorlegen soll. Ziel ist es demnach, dass jeder Wahlkreisgewinner wieder in den Bundestag kommt. Außerdem soll das Parlament “grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben”. Im Zuge der neuen Reform soll laut Koalitionsvertrag auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob das Wahlalter auch für Bundestagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden sollte. Dies hat die Union bislang abgelehnt. Hier könnte sie bei der Suche nach einem Kompromiss der SPD entgegenkommen.