Wirtschaft

Bundesregierung will Suche nach Atomendlager „beschleunigen“ – auf das Jahr 2064 | ABC-Z

1700 Castor-Behälter lagern derzeit in 16 oberirdischen Hallen. Jeder Einzelne kann so viel radioaktive Strahlung enthalten, wie bei Tschernobyl freigesetzt wurde. In der Endlagersuche unterscheidet sich Deutschland vor allem in einem Punkt von anderen Ländern.

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine spricht die Bundesregierung viel über eine „neue Bedrohungslage“. Spätestens seit Linksterroristen Anfang des Jahres Teile von Berlin in einen Blackout stürzten, ist der „Schutz kritischer Infrastrukturen“ eine Priorität des Kabinetts von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

Allein das von Carsten Schneider (SPD) geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUKN) sieht die Lage offenbar weiter entspannt. Unter Schneiders Verantwortung werden in 16 Lagerhallen deutschlandweit rund 1700 Castor-Behälter verwahrt, von denen jeder einzelne so viel radioaktive Strahlung enthalten kann, wie bei der historischen Reaktorkatastrophe von Tschernobyl freigesetzt wurde. Geht es nach den vorläufigen Plänen aus dem Umweltministerium, wird sich daran bis gegen Ende des Jahrhunderts nicht viel ändern.

Das zeigt sich in einem noch internen Referenten-Entwurf zur Beschleunigung der Endlagersuche, der WELT vorliegt. Darin geht es lediglich um eine operative „Optimierung“ einer Standortsuche – die weiterhin erst zu Lebzeiten der nächsten oder übernächsten Generation zu einem Ergebnis führt. An dem mit bürokratisierten Vorgaben überfrachteten Suchverfahren ändert sich im Grundsatz nichts.

Hinter der Lässigkeit der Ministerialen steht womöglich die Erkenntnis, dass selbst ein Offenbarungseid der Endlager-Verantwortlichen keine größeren politischen Konsequenzen hat. So war es jedenfalls 2022, als die mit der Ausführung beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den verdutzten, im „Nationalen Begleitgremium“ versammelten Bürgervertretern offenbarte, dass man es leider doch nicht schaffen werde, bis zum Jahr 2031 einen Standort für ein Atomendlager zu finden.

Dieses Zieldatum stehe zwar im „Standortauswahlgesetz“ (StandAG) von 2017. Leider sei diese Gesetzesvorgabe aber völlig unrealistisch gewesen, hieß es nun: Vor dem Jahr 2074 werde man nicht sagen können, wo der Atommüll hin soll. Seit einer Überprüfung durch das Aufsicht führende Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) im Jahr 2024 steht fest: Selbst das Zieldatum 2074 kann nur unter „idealen Bedingungen“ erreicht werden.

Nachdem allein die Standortwahl also gut 40 Jahre länger dauert als gedacht, folgt noch eine jahrzehntelange Erkundungs- und Bauphase, sowie die richterliche Klärung aller juristischen Einsprüche. Der Atommüll wäre also erst in knapp 100 Jahren unter der Erde – und müsste bis dahin oberirdisch in Zwischenlagern verwahrt werden. Die Atomszene reagierte geschockt. Bundesumweltminister Schneider beschwichtigte und sagte, eine „deutliche Beschleunigung“ sei „möglich und nötig“.

Verzicht auf Erkundungsbergwerke

Wie genau, darüber hat sich die Fachebene im Ministerium den Kopf zerbrochen und eine Gesetzesnovelle erarbeitet. Die „Einbindung und Billigung der Hausleitung“, also des Ministers, liege zwar noch nicht vor, teilte ein Sprecher mit. Ziel des neuen Gesetzes sei es jedoch, „die Endlagersuche bis Mitte des Jahrhunderts abzuschließen“.

Ob das gelingt, ist fraglich. Im Kern geht es im Gesetzesentwurf darum, bei der Suche nach einem Endlager-Standort auf untertägige Erkundungen zu verzichten und die Eignung allein über Seismik und einige Bohrungen zu bestimmen. Das bisherige StandAG sah die Anlage von „Erkundungsbergwerken“ noch zwingend vor. Zur Erforschung des bereits aussortierten Salzstocks Gorleben hatte man sogar für mehr als 2,1 Milliarden Euro ein ganzes Tunnelsystem ausbohren lassen.

Doch Ende vergangenen Jahres stellte der Experte für Endlagersysteme, Klaus-Jürgen Röhlig in einem Gutachten für die Entsorgungskommission (ESK) des Bundes fest, dass Erkundungsbergwerke nur im Einzelfall, etwa bei einigen Salzstöcken, einen Erkenntnisgewinn brächten. Obligatorisch vorschreiben müsse man sie nicht. Dem folgen nun die Referenten in ihrem Gesetzesentwurf.

Lässt sich durch den Verzicht viel Zeit gewinnen? Auf den ersten Blick sieht das so aus: Nach aktueller Gesetzeslage hat der Bundestag noch dreimal mitzureden: Zunächst soll die für 2027 geplante Festlegung von fünf bis zehn möglichen „Standortregionen“ in ein eigenes Gesetz gegossen werden. Danach, so um das Jahr 2048 herum, sollten die Abgeordneten auch den Beginn der untertägigen Erkundung per Gesetz bestätigen. Am Ende, drittens, sollte der Gesetzgeber auch noch die finale Wahl des einen, „bestmöglichen“ Standorts absegnen.

Deutschland sucht „bestmöglichen“ Standort

Jetzt will man sich durch Abschaffung der „Phase III: Untertägige Erkundung“ zumindest einmal den womöglich langwierigen Parteienstreit im Bundestag sparen. Doch so ganz viel bringt das wohl nicht. In einer BGE-Hauspostille erklärte Christian Kühn, Präsident des Aufsichtsamtes BASE, so „ließe sich das Erkundungsverfahren um mindestens ein Jahrzehnt verkürzen“. Das heißt freilich: Statt „unter idealen Bedingungen“ wird der Standort nicht 2074, sondern 2064 feststehen – wobei von „idealen“ Verfahrensabläufen in der Endlagerpolitik niemand mehr ausgehen kann.

An die eigentlichen Hindernisse traut sich der Gesetzentwurf nicht heran: Während alle anderen Länder lediglich einen „geeigneten“ Endlager-Standort suchen, will Deutschland den „bestmöglichen“ finden. Das erfordert die zeitraubende, vergleichende Erforschung vieler Standorte, samt Studien, Messungen, Bürgerbeteiligungen, Regionalkonferenzen und dergleichen mehr. Auch müssen alle infrage kommenden Wirtsgesteine Ton, Steinsalz und Kristallin (Granit) weiterhin durchs Verfahren geschleppt werden, obwohl bereits jetzt völlig unwahrscheinlich ist, dass die abschließende Wahl auf ein Atomendlager in Granit-Formationen fällt.

Denn ESK-Gutachter Röhlig hatte in seiner Empfehlung eine Ausnahme formuliert: Im kristallinen Gestein sei die Zerklüftung allein durch oberirdische Verfahren nicht erforschbar. Nötig sei hier ein Erkundungsbergwerk, das sogar „genauso groß wie das Endlagerbergwerk sein müsste“.

Käme es also zur Auswahl einer Granit-Formation als Endlager, müssten kilometerlange Stollen in den Fels gebohrt werden, wobei sich ganz am Ende noch herausstellen kann, dass der Standort doch nicht die „bestmögliche“ Wahl war. Dabei hat auch die BGE bereits heute 36 von 90 möglichen Teilgebieten erforscht und dabei 95 Prozent der kristallinen Gebiete ausgeschlossen. „Im Falle des Kristallin gibt es eine ganze Reihe von Gründen, weshalb diese Vorkommen in Deutschland keine bestmöglichen Standorte erwarten lassen“, urteilt der Nuklearwissenschaftler und frühere Abteilungsleiter im Bundesamt für Strahlenschutz, Bruno Thomauske. „Dass sich durch Verzicht auf über- plus untertägige Erkundung Zeit einsparen lässt, ist ausschließlich dann richtig, wenn für keinen Standort eine Nachweisführung über ein Bergwerk erforderlich wird.“

Der Glaube an einen transparenten Suchprozess ist aber schon wegen der Doppelrolle des Bundesumweltministeriums erschüttert: Schneiders Staatssekretäre machen einerseits als Aufsichtsräte in der operativen Suchgesellschaft BGE Vorgaben – und stellen sich in ihrer Eigenschaft als Fach- und Rechtsaufsicht in der Aufsichtsbehörde BASE dann dafür ihre eigenen Genehmigungen aus. „Bei dieser Konstruktion kommt fachliche Wahrheit nur auf den Tisch, wenn sie politisch opportun ist“, kommentiert Thomauske. Konsequent wäre es, das BASE etwa nach dem Vorbild der Bundesnetzagentur politisch unabhängig aufzustellen. Doch daran hatten die Gesetzesautoren im Bundesumweltministerium ganz offensichtlich kein Interesse.

Auch der frühere Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, hält den Gesetzentwurf für ungenügend. „Es gilt eine Festlegung zu treffen, wie lange wir das höhere Risiko einer oberirdischen Zwischenlagerung noch tragen können, und ausgehend von diesem Zieldatum das Suchverfahren anzupassen“, sagte der langjährige BASE-Präsident: „Wir verfügen zum Beispiel heute schon über ausreichend Informationen, um weniger geeignete Ausformungen von Wirtsgesteinen und damit große Regionen aus dem weiteren Suchprozess auszuschließen.“ Es sei für ihn „unverständlich“, dass die Arbeitsebene des Ministeriums „zeitraubende Verfahrensregeln des Standortsuchgesetzes, die nicht im Kern dem Sicherheitsgewinn dienen, unangetastet lässt“. Es wäre, so König, „für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz einer sicheren Endlagerung in Deutschland verheerend, wenn die Öffentlichkeit ein weiteres Mal mit unhaltbaren zeitlichen Versprechen konfrontiert würde“.

Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ geschrieben.

Daniel Wetzel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Energiewirtschaft und Klimapolitik. Er wurde 2007 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit dem Robert-Mayer-Preis ausgezeichnet und vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln 2009 mit dem Theodor-Wessels-Preis.

Back to top button