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Bundesrat billigt Rentenpaket, Wehrdienst und Steuerentlastungen | ABC-Z

Endspurt im Bundesrat: In der letzten Sitzung des Jahres wurden noch zahlreiche Gesetze verabschiedet. Dazu gehören das Rentenpaket, Entlastungen für die Gastronomie und Pendler sowie das neue Wehrdienstgesetz. Ein Überblick.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres noch zahlreiche Gesetze gebilligt, die schon im kommenden Jahr gelten sollen. Ein Überblick:
- Die Länderkammer hat den Weg für das lange umstrittene Rentenpaket der schwarz-roten Koalition freigemacht. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent sowie die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Außerdem beinhaltet das Paket die Aktivrente, mit der Senioren bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Zudem stimmten die Bundesländer einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zu. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten.
- Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.
- Der neue Wehrdienst kann zum 1. Januar kommen. Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden vom nächsten Jahr an einen Fragebogen zur Person erhalten, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen. Für den Wehrdienst selbst gilt weiter das Prinzip der Freiwilligkeit.
- Außerdem wurde dem Haushalt für das kommende Jahr zugestimmt. Der Bundesrat billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von mehr als 524 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.
- Gebilligt wurden auch weitere Verschärfungen in der Asyl- und Integrationspolitik: Künftig kann die Bundesregierung für schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen ohne Zustimmung der Bundesländer sogenannte sichere Herkunftsstaaten bestimmen. Zudem sollen Betrugsversuche bei Einbürgerungstests härter sanktioniert werden. Wer etwa falsche Zertifikate zu Sprachkenntnissen vorlegt, kann für zehn Jahre für weitere Anträge auf Einbürgerung gesperrt werden. Auch wird die Pflichtverteidigung durch einen Anwalt in Verfahren zur Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam wieder abgeschafft.
- Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Beschlossen wurde eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035.
- Die Streichung hatte heftige Bauernproteste ausgelöst. Nun wird Agrardiesel wieder vergünstigt. Landwirte bekommen von 2026 an wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel. Die von der Ampel-Regierung durchgesetzte Abschaffung der Subvention wird rückgängig gemacht.
- Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die als “Vergewaltigungsdroge” eingesetzt werden, wird künftig beschränkt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.





















