Bundesjustizministerin: Hubig will eine halbe Milliarde Euro für Stärkung der Justiz ausgeben | ABC-Z

Die Bundesregierung will den Ländern nach Angaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) insgesamt rund eine halbe Milliarde Euro zur Stärkung des Rechtsstaats zur Verfügung stellen. Die Mittel sollten “in den nächsten vier Jahren für die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Justiz und für die Digitalisierung der Justiz” verwendet werden, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der “Pakt für den Rechtsstaat” werde neu aufgesetzt, die Mittel hierfür im Vergleich zu dessen vorheriger Auflage verdoppelt, sagte Hubig weiter. Aufgesetzt hatte das Maßnahmenpaket ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) im Jahr 2022. Der Bund unterstützt damit die Länder bei der Modernisierung ihrer Justiz.
Wie die Funke-Zeitungen unter Berufung auf das Bundesjustizministerium weiter berichten, sollen in der laufenden Wahlperiode 240 Millionen Euro in zwei Tranchen für die personelle Stärkung der Justiz bereitgestellt werden. Die Mittel sollen voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2028 ausgezahlt werde.
Zur Beschleunigung der Digitalisierung sollen demnach für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro fließen, also 70 Millionen Euro jährlich. Wie die Mittel konkret eingesetzt werden, müsse noch mit den Ländern abgestimmt werden.
Bundesweit fehlten rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte den Funke-Zeitungen: “Die Staatsanwaltschaften müssen gut ausgestattet sein, damit sie zum Beispiel gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mit aller Konsequenz vorgehen können. Keiner, der die Allgemeinheit betrügt, soll davonkommen können.”
Lob kam vom Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. “Die Bundesregierung hält Wort und macht den Rechtsstaatspakt zu einem Schwerpunkt ihres politischen Handelns”, teilte Rebehn mit. “Die Länder sind jetzt gefordert, auch ihren Teil des Rechtsstaatspakts zu erfüllen und konkrete Zusagen für neue Stellen in der Justiz zu machen.” Bundesweit fehlten rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichter, weshalb Strafverfahren immer länger dauerten und überlastete Ermittler immer öfter Fälle einstellen müssten.