Bundesinnenministerium: Dobrindt will “Turboeinbürgerung” der Ampel abschaffen | ABC-Z

Das Bundesinnenministerium will die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Ampel an einer entscheidenden Stelle wieder abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Haus von Alexander Dobrindt (CSU) hervor, der ZEIT ONLINE exklusiv vorliegt. Demnach soll die sogenannte “Turboeinbürgerung” nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland zukünftig unmöglich werden.
Die Ampelkoalition hatte vor etwa einem Jahr das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert und dabei unter anderem die bis dato vorgeschriebenen Fristen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich herabgesetzt. Galt zuvor, Staatsbürger kann nur werden, wer acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat, verkürzte die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz dies auf fünf Jahre. Ein spezieller Passus sollte zudem Anreize schaffen für hoch qualifizierte Migranten: Im Fall von besonderen Integrationsleistungen konnten Einwanderer statt nach fünf bereits nach drei Jahren in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten. Die Koalition erhoffte sich dadurch unter anderem Vorteile im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Das reformierte Gesetz war erst im März in Kraft getreten.
Reform noch vor der Sommerpause
Den letzten Teil der Ampelreform, die Verkürzung in Ausnahmefällen, will Dobrindt nun streichen: “Diese Möglichkeit für eine ‘Turboeinbürgerung’ nach drei Jahren soll nun aufgehoben und für die Anspruchseinbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden”, heißt es in dem Entwurf, der derzeit in der sogenannten Verbändeanhörung kursiert.
“Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland ist eine zentrale integrative Einbürgerungsvoraussetzung und bringt eine Integrationserwartung zum Ausdruck, mit der eine Vermutung hinreichender sozialer und kultureller Integration verbunden ist”, argumentiert das Innenministerium im Referentenentwurf. “Ein Zeitraum von nur drei Jahren ist zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte.”
Die Bundesländer haben noch bis zum kommenden Montag Zeit, bei der Bundesregierung Bedenken anzumelden. Dabei macht Dobrindt Tempo: Das Kabinett soll die Reform bereits am 28. Mai beschließen, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause den Bundesrat passieren kann, heißt es in einem beiliegenden Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Länder.
Die Abschaffung der “Turboeinbürgerung” gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Union. CDU und CSU setzten dies schließlich in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD durch. Unberührt bleibt dagegen die Fristverkürzung von acht auf fünf Jahre ebenso wie die von der Ampel geschaffene Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Wie viele Menschen die Fristverkürzung auf drei Jahre durch die Ampelreform tatsächlich in Anspruch genommen haben, ist unklar. Die entsprechenden Zahlen wird das Statistische Bundesamt erst Mitte Juni veröffentlichen, heißt es aus dem Innenministerium.