Bundesinnenministerium: Alexander Dobrindt will größere Befugnisse für Cyberabwehr | ABC-Z

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Befugnisse für deutsche Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen deutlich ausweiten. “Es
reicht nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu
überstehen”, sagte der CSU-Politiker dem Handelsblatt. Sein Haus bereite eine Gesetzesänderung vor, “damit wir künftig
die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um
den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb
der Bundesrepublik stehen”.
Laut Dobrindt geht es dabei nicht um
Cybergegenschläge, sogenannte Hackbacks. Es gehe vielmehr darum,
“laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen”, sagte er. “Dafür
müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die
Serverinfrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im
Ausland lahmzulegen.” Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe
zu führen. Es gehe um “reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen”.
Entwurf soll nächstes Jahr ins Kabinett kommen
Für die neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden hält der CSU-Politiker keine Grundgesetzänderung für nötig. “Richtig ist, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache ist”, sagte er. “Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind.”
Der entsprechende Gesetzentwurf für die neuen Pläne werde gerade erarbeitet. Er solle im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.





















