Geopolitik

Bundeshaushalt: Merz schließt Reform der Schuldenbremse in naher Zukunft nun doch aus | ABC-Z

In der Diskussion um eine Aufweichung der Schuldenbremse hat Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz eine Reform in naher Zukunft abgelehnt. Dies sei „eine ziemlich umfangreiche, schwierige Arbeit, die da zu leisten“ sei. Er habe schon immer gesagt, dass man nach einem Kassensturz auch über die Veränderungen an der Schuldenbremse reden könne, die aber im Grundgesetz verankert bleiben müsse. Zu Überlegungen, noch mit dem alten Bundestag ein neues Sondervermögen Bundeswehr zu beschließen, sagte er: „Wir sprechen miteinander, aber es ist viel zu früh, darüber jetzt schon etwas zu sagen. Ich sehe es im Augenblick als schwierig an.“

Merz hatte sich im Wahlkampf nicht klar zu der Forderung nach einer Reform geäußert. Einen Tag nach der Bundestagswahl hatte er am Montag aber gesagt, dass er eine Reform der Schuldenbremse im alten Bundestag noch für möglich halte.

Zuvor hatte sich bereits CSU-Chef Markus Söder klar dagegen ausgesprochen. „Eine allgemeine Reform der Schuldenbremse kann nicht vom alten Bundestag entschieden werden. Das, glaube ich, geht nicht“, sagte CSU-Chef Markus Söder nach der konstituierenden Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin. Auch Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte im Deutschlandfunk, er sei „sehr skeptisch“ und verwies auf rechtliche und politische Bedenken. 

Nach der Bundestagswahl hatten die noch amtierenden Regierungsparteien SPD und Grüne einen neuen Vorstoß zu einer Schuldenbremsenreform im noch aktuellen Bundestag unternommen. Für diese Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig, für die es auch Stimmen aus der Unionsfraktion bräuchte. 

Bundesfinanzminister Jörg Kukies sieht hingegen keine rechtlichen Schwierigkeiten und drängt auf rasche Gespräche über eine Grundgesetzänderung für neue Schulden. Die Zeit bis zur Konstituierung des neuen Bundestags sei „denkbar knapp für ein solch komplexes Vorhaben“, sagte der SPD-Politiker dem Stern. „Deshalb müssen nun die Fraktionen des Deutschen Bundestags schnell die nötigen Gespräche aufnehmen.“ Grundsätzlich spreche nichts gegen ein Eilverfahren. 

„Rein rechtlich gesehen ist eine Änderung des Grundgesetzes möglich, um die derzeit diskutierten Finanzvorschläge, wie die Reform der Schuldenbremse oder für die Einrichtung eines neuen Sondervermögens, umzusetzen. Denn der jetzige Bundestag ist bis zur Konstituierung des neuen Bundestages voll handlungsfähig, er verfügt über alle Rechte. Dies schließt auch eine Änderung des Grundgesetzes ein.“

Sondervermögen für die Bundeswehr

Auch für ein Sondervermögen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, wie es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 beschlossen wurde. Dieses Sondervermögen würde auch über eine Kreditaufnahme finanziert, wäre aber konform mit der Schuldenbremse.

Für Gespräche über ein weiteres Sondervermögen zur Finanzierung des Verteidigungshaushaltes zeigte sich die Union offen. Es sei wichtig, dass Deutschland ein „wuchtiges Signal“ setzte, sagte Söder. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, es gebe noch keine Verhandlungen über ein derartiges Sondervermögen.

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