Bundesgerichtshof-Urteil zu Wirecard: Schlag in Magengrube für Aktionäre | ABC-Z

Die BWL-Lehrbücher und Kommentare, insbesondere zur Rangfolge in Insolvenzen, müssen nicht umgeschrieben werden. Am Donnerstag blickten vermutlich Zehntausende Privatanleger von Wirecard aus ganz Deutschland gebannt nach Karlsruhe. Ihre Hoffnung, ebenfalls an der Insolvenzmasse des kollabierten Dax-Konzerns partizipieren zu können, wurde von den höchsten Zivilrichtern des Landes enttäuscht.
Zwar gestanden sie dem Assetmanager Union Investment in dessen Pilotklage grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung zu. Dieser Anspruch besteht jedoch nur aufgrund seiner Beteiligung als Aktionär von Wirecard.
Vertrauen von Aktionären zerstört
Für die Rangfolge im Insolvenzverfahren bedeutet das, dass sich der Kläger, wie alle anderen Aktionäre auch, ganz hinten anstellen muss. Damit bleibt es für Gesellschafter einer Aktiengesellschaft wie beim Eheversprechen: in guten wie in schlechten Zeiten.
Für das Vertrauen deutscher Aktionäre ist das jedenfalls ein Schlag in die Magengrube. Vertrauensbildende Maßnahmen sind jedoch die Aufgabe der Unternehmen selbst, nicht der Justiz. Allerdings hat deren Urteil vom Donnerstag den Druck auf andere Baustellen im Wirecard-Komplex verteilt – und erhöht.
Müssen die Abschlussprüfer von EY haften? Warum stehen Großbanken nicht für die Verluste langjähriger Kunden ein? Und was ist mit dem Staat? Die Finanzaufsicht Bafin ist jedenfalls schon aus dem Schneider. Deren Amtshaftung hat der BGH im übrigen bereits Anfang 2024 verneint.





















