Bundesanwaltschaft: Mutmaßliches PKK-Mitglied in Berlin angeklagt | ABC-Z

Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem türkischen Staatsangehörigen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.
Seit 2014 soll der Mann mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein und dabei Aufgaben eines sogenannten Sektorleiters wahrgenommen haben. Er habe “organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten” der Vereinigung koordiniert, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag weiter mit. Den Angaben zufolge wirkte er auch an der Organisation von Veranstaltungen mit und überwachte schwerpunktmäßig das Sammeln von Spendengeldern für die Vereinigung.
Beamte des Bundeskriminalamts hatten den Beschuldigten im November in Berlin festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Zudem wurden damals zwei Wohnungen von ihm in Berlin und Oberhausen durchsucht. Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot.
Die PKK gab am 12. Mai ihre Auflösung bekannt und erklärte ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet. Seit 1984 kämpfte die PKK gegen den türkischen Staat. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird sie als Terrororganisation eingestuft. Mehr als 40.000 Menschen wurden bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee getötet.