Geopolitik

Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesrat stimmt Gesetz für Bürokratieabbau zu | ABC-Z

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Erleichterung verschiedener bürokratische Prozesse für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger verabschiedet. Das insgesamt vierte Bürokratieentlastungspaket soll größtenteils zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten und der Wirtschaft Einsparung in Höhe von einer Million Euro bringen. 

Mit den Änderungen wird es künftig unter anderem möglich sein, Steuerbescheide sowie
Rechtsgeschäfte vollständig digital abzuwickeln, etwa per Mail, SMS oder Messenger-Nachricht. Bislang ist dafür die “Schriftform” mit einer eigenhändigen Unterschrift erforderlich. 

Auch im Umgang von Unternehmen mit ihren Mitarbeitenden gibt es Neuerungen. So müssen Arbeitgeber Bedingungen von Arbeitsverträgen künftig
nicht mehr auf Papier mit Unterschrift an ihre künftigen Angestellten
aushändigen – sondern dafür reicht bald auch eine einfache E-Mail. Ausgenommen sind Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, dazu gehören der Bau, das Gastgewerbe, die Logistik und die Fleischwirtschaft.

Buschmann kündigt alljährliche Bürokratieentlastungen an

Zudem werden die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen verkürzt: Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und
Gehaltslisten müssen sie künftig nur noch acht statt bisher zehn Jahre lagern. Für ihre
Hauptversammlungen können börsennotierte Unternehmen die Unterlagen dann auch
online zur Verfügung stellen.

Steht der Urlaub an, soll auch hier der Start künftig etwas schneller gehen. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen nämlich keinen Meldezettel mehr ausfüllen, wenn sie in ein Hotel einchecken.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte den Beschluss der Länderkammer. “Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig“, sagte Buschmann. “Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben.” Er kündigte an, dass bereits im kommendes Jahr weitere Änderungen kommen sollen.

Back to top button