Buchhandelspreis ohne Verleihung: Ein unwürdiges Ende | ABC-Z

Es gehört gar nicht viel Herumspekuliererei dazu, um festzustellen: Die diesjährige Verleihung der Buchhandlungspreise wurde keineswegs deshalb abgesagt, weil „die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen den eigentlichen Sinn der Veranstaltung – nämlich die Auszeichnung und Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zunehmend zu überlagern“ drohe – so die offizielle Begründung des Kulturstaatsministers. Sie wurde vielmehr deshalb abgesagt, weil sich Wolfram Weimer den auf der Veranstaltung zu erwartenden Protesten gegen sich nicht aussetzen wollte. Sie wären in der Tat massiv geworden. Für den 19. März, den Donnerstagnachmittag der Leipziger Buchmesse, war der Termin angesetzt. Weimer hätte sich dem massiven Unmut der – man darf es ruhig so sagen – gesamten Literaturbranche stellen müssen.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Kurt-Wolff-Stiftung, PEN Berlin und PEN Deutschland, viele Verlage und Buchhandlungen, nicht zuletzt auch die unabhängige Jury des Buchhandlungspreises haben bereits gegen die Eingriffe des Kulturstaatsministers in die Unabhängigkeit der kulturellen Szene protestiert. Für die Preisverleihung waren längst Statements und Solidaritätsbekundungen mit den ausgeschlossenen Buchhandlungen angekündigt.
Dem wollte sich Weimer offenbar nicht aussetzen, was man als Notbremse werten muss, aber durchaus auch als feige bezeichnen kann. Er hat die Veranstaltung gecancelt. Die 115 übrigen Buchhandlungen bekommen die Preisurkunden jetzt per Post zugestellt und ihr Preisgeld von jeweils 7.000 Euro schnöde aufs Konto überwiesen. Das ist das ziemlich unwürdige Ende eines Preises, der eigentlich dazu ins Leben gerufen wurde, dem engagierten, unabhängigen Buchhandel Anerkennung zu erweisen.
Selbstverständliche Handelspartner
Was Weimer mit seinen Streichungen anrichtet, hat er offensichtlich vollkommen unterschätzt. Erstens sind die drei linken Buchhandlungen, um die es geht, restlos in den Literaturbetrieb integriert, sie sind selbstverständliche Handelspartner aller eingesessenen Verlage und gut in die engagierte Zivilgesellschaft ihrer jeweiligen Kieze in Berlin, Bremen und Göttingen integriert. Wer sie zu Staatsfeinden machen möchte – und darum geht es ja bei verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen, die angeblich vorliegen sollen –, muss schon eine extrem rechte Brille aufhaben. Zweitens geht es eben keineswegs um diese Buchhandlungen allein.
Ohne Not hat Wolfram Weimer vielmehr die Unabhängigkeit der Literaturszene insgesamt zur Disposition gestellt. Er hat eine unabhängige, nach inhaltlichen und kulturellen Maßstäben entscheidende Jury beschädigt. Er hat den Buchhandlungspreis im Grunde versenkt. Und er hat Befürchtungen geweckt, dass von nun an der Verfassungsschutz bei allen Kulturpreisen, allen Stipendien, allen Stadtschreiberstellen, allen geförderten Tagungen und Veranstaltungen, überhaupt also immer erst einmal grünes Licht geben muss, bevor die Preisträgerinnen und Preisträger verkündet werden können.
Offenbar haben wir also derzeit einen Kulturstaatsminister, der entweder die Folgen seiner Handlungen nicht einschätzen kann, weil er sich in der Kulturszene gar nicht gut auskennt. Oder einen, der der Kulturszene insgesamt mit Misstrauen begegnet. Oder einen, für den beides gilt. In jedem Fall erscheint es kaum vorstellbar, dass Wolfram Weimer sein Amt noch fruchtbar wird ausüben können.





















