Brücke bleibt vorerst einspurig – weiterhin Staugefahr | ABC-Z

Berlin. Die Untersuchungen der Brücke, in der Risse gefunden wurden, dauern an. Das hat für Autofahrer auf der A100 weiterhin Auswirkungen.
Autofahrer müssen sich weiterhin auf lange Staus einstellen: Die A100-Brücke über die Ringbahn im Bereich des Dreiecks Funkturm bleibt vorerst einspurig. Das hat die Autobahngesellschaft des Bundes am Freitagnachmittag mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, dass die Untersuchung des festgestellten Risses noch nicht abgeschlossen sei und die Auswertung andauere. „Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werden die Öffentlichkeit und alle zuständigen Stellen umgehend informiert“, so die Autobahn GmbH. Solange bleibt es bei der Einspurigkeit. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die weiterhin bestehenden Einschränkungen einzustellen und nach Möglichkeit Ausweichrouten zu nutzen.
A100 in Berlin: Am Montag sollen Erkenntnisse der Untersuchung vorgestellt werden
Bereits am Donnerstag hatte die Autobahngesellschaft des Bundes mitgeteilt, dass die Brücke nur noch einspurig befahren werden kann, weil sich ein schon länger beobachteter Riss erweitert hatte. Verkehrsteilnehmer sollten mit „erheblichen Einschränkungen“ rechnen, hatte das Unternehmen gewarnt. Für den Montag ist nun eine Pressekonferenz angekündigt, auf der sich das Unternehmen ausführlich zur Lage äußern will. Dann sollen auch mögliche weitere Maßnahmen vorgestellt werden.
Das Dreieck Funkturm ist bekanntlich insgesamt in einem schlechten Zustand und soll deshalb vollkommen neu gebaut werden. Von der heutigen Autobahn soll nichts übrig bleiben. 25 Brücken werden abgerissen und neu aufgebaut, auch die Anschlussstelle Messedamm entsteht neu. Der Zeitplan hat sich allerdings zuletzt verzögert, weil noch kein Baurecht vorlag. Im Sommer des vergangenen Jahres ging die Projektgesellschaft Deges, die den Umbau verantwortet, davon aus, dass in diesem Jahr Bauvorbereitungen starten könnten. Die Hauptbauleistungen sollen 2026 beginnen. Die Einschätzung galt allerdings vorbehaltlich des weiteren Ablaufs des Planfeststellungsverfahrens.