Berlin

Brandenburg: Blauzungenkrankheit breitet sich bei Rindern und Schafen weiter aus | ABC-Z

Die Blauzungenkrankheit betrifft auch immer mehr Brandenburger Tierhaltungen. Für Rinder und Schafe bedeutet die Seuche viel Leid. Doch es gibt eine Möglichkeit, gegen das Virus vorzugehen.

Die Blauzungenkrankheit bei Nutztieren breitet sich in Brandenburg – wie in ganz Deutschland – weiter aus. Landesweit seien inzwischen 94 Fälle nachgewiesen worden, teilte das Verbraucherschutzministerium in Potsdam auf Anfrage mit. In 73 Fällen waren demnach Rinder betroffen, in 21 Fällen Schafe.

Dem Menschen kann der Erreger nichts anhaben. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können laut Experten bedenkenlos verzehrt werden. “Die Blauzungenkrankheit breitet sich von Westen in Richtung Osten weiter aus und hat alle Bundesländer erreicht”, erläuterte ein Ministeriumssprecher. “Ein deutlicher Anstieg der Fälle ist bereits jetzt zu verzeichnen, auch in Brandenburg.”

Laut einer Übersicht des Friedrich-Loeffler-Instituts sind mittlerweile Tierhaltungen in nahezu allen Brandenburger Landkreisen betroffen mit Ausnahme von Uckermark und Märkisch-Oderland. Allerdings ist der Umfang noch weit geringer als in weiter westlich gelegenen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Vor wenigen Tagen war der erste Fall von Blauzungenkrankheit in Berlin bestätigt worden, und zwar bei einem kleinen Schafbestand im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Das für Menschen ungefährliche Virus mit dem Serotyp 3 (BTV-3) wird über bestimmte Mücken übertragen und breitet sich seit September 2023 von den Niederlanden kommend in Deutschland aus. Die Blauzungenkrankheit befällt Rinder, Schafe, Ziegen, Alpakas und verschiedene Zootiere und verursacht nach Angaben der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (Stiko Vet) erhebliches Tierleid und große wirtschaftliche Schäden.

Tiere können vor starken Symptomen mit einer Impfung geschützt werden. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium weist darauf hin, dass Tierhalter im Land bei der freiwilligen Impfung einen Zuschuss der Tierseuchenkasse für den Impfstoff und die Durchführung der Impfung erhalten. Voraussetzung ist die Eintragung der geimpften Tiere in die sogenannte HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.10.2024, 07:38 Uhr

Back to top button