Brandanschläge vor JVA Heidering: Mehrjährige Haftstrafen | ABC-Z

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwei Taten am 16. März und am 23. April 2024 vor der Justizvollzugsanstalt Heidering im brandenburgischen Großbeeren (Teltow-Fläming) auf das Konto der Angeklagten gingen. Im ersten Fall wurden die Flammen rechtzeitig entdeckt. Bei dem zweiten Anschlag seien insgesamt neun Fahrzeuge in Brand gesetzt worden, hieß es.
Der 28-Jährige verbüßte damals eine mehrjährige Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels. Für ihn hatte sein Verteidiger erklärt, in einem Fall habe er das Verhalten eines Vollzugsbeamten als “provokativ empfunden”. Der Beamte habe ihm am Tag zuvor ein Handy weggenommen.
Zur Wiedergutmachung des Schadens hat der 28-Jährige inzwischen eine Summe von 50.000 Euro gezahlt. Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass er seinen mitangeklagten Bruder und den weiteren 23 Jahre alten Angeklagten belastet habe – “das Geständnis war sehr werthaltig”, so die Richterin im Urteil nach nur zwei von ursprünglich acht terminierten Verhandlungstagen. Im Fall des 28-Jährigen war es zu einer sogenannten Verständigung gekommen.
Zwei weitere Vorwürfe der Anklage – Brandanschläge im Juni 2024 in der Nähe von Haftanstalten in Berlin – hatte das Gericht mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt.





















