BPEX warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe | ABC-Z

Mit der Entscheidung des Bundestages, ein Tariftreuegesetz zur Sicherung tarifgebundener Vergaben im öffentlichen Auftragswesen einzuführen, hat der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) Stellung bezogen: BPEX‑Vorsitzender Marten Bosselmann bewertet den Beschluss als wirtschaftspolitisch problematisch und sieht weitreichende Folgen für Logistik-, Transport- und Kurierdienstleister.
Bosselmann betont in seiner Stellungnahme: „Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes setzt der Bundestag ein falsches Signal für unsere Branche und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Wir halten diesen Schritt für wirtschaftspolitisch problematisch und nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.“
Nach Einschätzung des Verbandes drohe eine Schwächung der Tarifautonomie, da staatliche Vorgaben die freien Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern erschweren könnten. Bosselmann unterstreicht: „Statt die Tarifautonomie zu stärken, wird sie faktisch ausgehebelt. Die freie Aushandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zwischen Sozialpartnern ist ein hohes Gut – staatliche Eingriffe untergraben dieses bewährte Prinzip.“
Neben tarifpolitischen Aspekten konstatiert der BPEX zusätzliche Verwaltungslasten für Unternehmen. Bosselmann erklärt dazu: „Hinzu kommt: Statt dringend notwendige Entlastungen auf den Weg zu bringen, schafft das Gesetz zusätzliche bürokratische Anforderungen. Dokumentations-, Nachweis- und Kontrollpflichten werden weiter ausgeweitet – mit erheblichem administrativem Aufwand für die Unternehmen.“
Gerade in der Logistik, in der viele Unternehmen bereits mit komplexen Regularien konfrontiert sind, könnten weiter steigende Nachweis- und Kontrollpflichten die operative Effizienz beeinträchtigen. Bosselmann verweist darauf, dass dies im Gegensatz zu den politischen Zielsetzungen eines spürbaren Bürokratieabbaus stehe.
Trotz der grundsätzlichen Kritik erkennt der Verband einzelne positive Ansätze. So bewertet der BPEX es als wichtig, dass der Gesetzgeber eine begleitende Überprüfung der Auswirkungen angekündigt hat. Bosselmann zeigt sich hier verhalten optimistisch: „Etwas zuversichtlich stimmt uns, dass der Gesetzgeber eine enge Begleitung und Evaluation des Gesetzes angekündigt hat. Dabei kommt es darauf an, dass die praktischen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und bei Bedarf konsequent Korrekturen vorgenommen werden.“
Mehr zum Hintergrund des Tariftreuegesetzes sowie zur Kritik des DSLV finden Sie hier.





















