BKA warnt vor dubiosen Aktientipps über Whatsapp-Gruppen – Wirtschaft | ABC-Z

Nach der Finanzaufsicht Bafin warnt nun auch das Bundeskriminalamt (BKA) vor betrügerischen Whatsapp-Gruppen, in denen Anlegern „Fake-Aktien“ und hochgejubelte „Penny Stocks“ aufgeschwatzt werden. „Hinter den Empfehlungen der Aktien steckt oft das Motiv, die Kurse gezielt zu beeinflussen: Anlegerinnen und Anleger sollen so manipuliert werden, dass sie die beworbenen Aktien kaufen“, teilte das BKA am Donnerstag mit. Die Bafin hatte bereits im März davor gewarnt.
Bundesweit haben sich in den vergangenen Monaten bereits Dutzende Opfer, die von Betrügern mit Fake-Profilen in Whatsapp-Gruppen gelockt wurden, bei den Behörden gemeldet. Dabei werben die Täter mit gefälschten Profilen von bekannten „Finanzinfluencern“ wie Marc Friedrich und mit hohen Renditen. In den Whatsapp-Gruppen manipulieren sie ihre Opfer und verleiten sie zum Kauf von angeblichen Geheimtipp-Aktien. Eine Methode nennt sich „Pump-and-Dump“, ein Trick, bei dem völlig unbedeutende Aktien so lange zum Kauf empfohlen werden, bis ihr Kurs tatsächlich steigt. Die Betrüger, die diese Aktien ebenfalls besitzen, steigen dann mit Gewinn aus, der Kurs bricht zusammen und die Betrogenen bleiben auf dem Verlust sitzen.
Allein in Deutschland gibt es laut Anlegeranwälten mehrere Interessengemeinschaften, in denen sich insgesamt bereits bis zu hundert Geschädigte zusammengeschlossen hätten. „Die Schadenssumme ist enorm hoch, die Anzahl der Geschädigten wird täglich mehr“, sagt Rechtsanwalt Stephan Greger aus München, der Dutzende Opfer vertritt. Der Warnhinweis sei daher mehr als berechtigt und dringend notwendig.
Zur Anzahl der Strafanzeigen kann das BKA derzeit noch keine Angaben machen. Zu berücksichtigen sei, dass in den Whatsapp-Gruppen nicht nur existente „Penny Stocks“ angeboten werden, sondern auch „Fake-Aktien“, so ein Behördensprecher. Teilweise existierten aber auch „Mischformen“. Dem Vernehmen nach geht es auch um den Verdacht von Marktmanipulation. Die Ermittlungsmöglichkeiten seien allerdings beschränkt: Die Täter nutzen gefälschte Profile, agieren weitgehend aus dem Ausland und vertreiben zumeist keine deutschen Aktienwerte, die an einer hiesigen Börse gehandelt werden.
Unternimmt Meta genug gegen die Fake-Profile?
Die Behörde rät daher zu Vorsicht bei unaufgeforderten Empfehlungen in Messenger-Diensten und Online-Foren. Wer sich darauf einlasse, solle immer auch Informationen aus seriösen Quellen hinzuziehen. Ein Warnsignal seien auch unrealistische Gewinnversprechen und künstlich aufgebauter Zeitdruck. Außerdem rät das BKA zu einer Strafanzeige bei der Polizei – auch wenn der Betrugsversuch rechtzeitig erkannt worden sei. Zudem könne man die eigene Hausbank informieren, damit diese weitere ähnlich gelagerte Transaktionen noch rechtzeitig verhindern kann.
Da die Ermittlungen schwierig sind, stellt sich laut Ermittlern und Anlegeranwälten auch die Frage, was der Social-Media-Konzern Meta dagegen tun kann, über dessen Plattformen wie Facebook oder Instagram die Anzeigen verbreitet werden. Betroffene sagen, Meta habe die Anzeigen mit den gefälschten Profilen auch nach Hinweisen in der Regel nicht gelöscht. Anlegeranwalt Greger prüft daher, in Sachen Schadenersatz auch gegen Meta vorzugehen. Eine Sprecherin des US-Unternehmens sagte dazu, Betrugsmaschen – sowohl online als auch offline – würden leider in vielfältiger Weise eingesetzt, um Menschen zu manipulieren. Deshalb unternehme Meta gemeinsam mit anderen Akteuren der Branche weiterhin Dinge, um so etwas besser zu erkennen und zu verfolgen. Man erlaube keine Inhalte, die täuschen oder darauf abzielen, andere zu betrügen, und arbeite kontinuierlich daran, Betrugsversuche von der Plattform zu entfernen. „Wir ermutigen alle, Inhalte zu melden, die möglicherweise gegen unsere Richtlinien verstoßen, damit wir sie prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.“