Kultur
Bisher nur geringer Rückgang des Airbnb-Angebots in Wien – Bauen & Wohnen | ABC-Z
Mit 1. Juli trat in Wien eine Änderung der Bauordnung in Kraft. Anbieter von Wohnungen, die kurzzeitig an Touristinnen und Touristen vermietet werden, brauchen seither eine Ausnahmebewilligung, wenn sie die Kurzzeitvermietung für länger als 90 Tage im Jahr anbieten wollen. Nur sehr wenige dieser Bewilligungen wurden bisher erteilt.